Fristverlängerung für Meldung der Steuersubstituten (vormals Mod. 770) auf den 19. September 2014

Fristverlängerung für Meldung der Steuersubstituten (vormals Mod. 770) auf den 19. September 2014

Die Verordnung kam wie immer im letzten Augenblick: Am 30. Juli 2014  hat das Finanzministerium, einen (!) Tag vor der ordentlichen Abgabefrist der Jahreserklärung der Steuersubstituten den Aufschub des Termins auf Freitag,  den 19. September 2014, angekündigt, und zwar mittels einer Pressemitteilung. Die notwendige Verordnung des Ministerpräsidenten wurde dann am 4. August 2014 im Amtsblatt veröffentlicht.

Daraus folgt: Die Meldung der Steuersubstituten für das Jahr 2013 muss innerhalb 19. September 2014 verschickt werden, und es verschiebt sich auch die Frist für die Abgabe einer etwaigen verspäteten, aber noch gültigen Erklärung für das Jahr 2013; diese ist bekanntlich innerhalb von 90 Tagen nach der Abgabefrist fällig, und somit können Berichtigungen der Meldung für 2013 gegen Zahlung einer verminderten Verwaltungsstrafe bis zum 18. Dezember 2014 erfolgen.

Einen Nachteil hat die gewährte Fristverlängerung, und zwar für Freiberufler: Über die zentralen Dateien der Finanzverwaltung ist es inzwischen möglich, unmittelbar zu überprüfen, wer für den Steuerpflichtigen Zahlungen und Steuereinkünfte über den Vordruck 770 angemeldet hat, und entsprechend stellen diese Daten eine effiziente Kontrolle der eigenen Steuererklärung (UNICO) dar, die bekanntlich zum 30. September 2014 fällig ist. Auf diesen Datenabgleich wird man infolge der gewährten Fristverlängerung wohl verzichten müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-35-19.08.2014 Fristverlängerung Mod. 770