Änderungen bei MwSt-Satz auf Wiedergewinnungsarbeiten und bei Erstwohnung geplant

Änderungen bei MwSt-Satz auf Wiedergewinnungsarbeiten und bei Erstwohnung geplant

Derzeit findet im Parlament in Rom die Behandlung der Notverordnung „Sblocca Italia“ (G.V. 212/2014 - siehe unser Rundschreiben Nr. 40/2014) statt. Diese muss bekanntlich innerhalb 11. November 2014 in Gesetz umgewandelt werden.

Nach übereinstimmenden Presseberichten von heute ist in diesem Zusammenhang geplant, den MwSt-Satz  für bauliche Umgestaltungen von derzeit 10% auf 4% zu reduzieren, wobei nach einer wörtlichen Auslegung des vorliegenden Gesetzesentwurfs allerdings die ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungen und die Sanierungen ausgenommen wären. Die Maßnahme soll offensichtlich die krisengeschüttelte Bauwirtschaft beleben. Soweit, so gut!

Zwecks Finanzierung dieser Maßnahme soll im Gegenzug aber der verminderte MwSt-Satz für Erstwohnungen von derzeit 4% auf 10% erhöht werden. Dabei ist unklar, ob die Erhöhung nur den Verkauf von Erstwohnungen durch Bauunternehmen betreffen soll oder aber (nur) Werkverträge zu deren  Bau oder schlimmstenfalls beide.

Sollte die Änderung in der vorgeschlagenen Form umgesetzt werden, so lohnt es sich, bei baulichen Umgestaltungen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. d DPR 380/2001) mit der Fakturierung das Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes Mitte November abzuwarten, und umgekehrt, beim Bau und/oder Verkauf von Erstwohnungen den Zeitpunkt der Umsatztätigung durch eine vorzeitige Fakturierung von Abschlagszahlungen vorzuverlegen, um noch in den Genuss der derzeitigen Erleichterungen zu kommen.

Wie werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-42-21.10.2014 MwSt-Satz auf Erstwohnung