Neue Vorlagen für die Garantien bei MwSt-Erstattungen
Mit Verordnung Nr. 87349 vom 26. Juni 2015 hat die Agentur der Einnahmen einen neuen Vordruck für die Bankbürgschaften veröffentlicht, soweit bei MwSt-Erstattungsanträgen über 15.000 Euro in Ermangelung der einschlägigen Befreiungsgründe (siehe hierzu unser Rundschreiben Nr. 3/2015) überhaupt noch solche Bürgschaften beizubringen sind.
Es werden damit die bisherigen Vordrucke vom 10. Juni 2004 ersetzt, die allerdings vorübergehend noch bis zum 31. Dezember 2015 verwendet werden dürfen. Damit ergeben sich keine Probleme, sollte in diesen Tagen eine Bankbürgschaft noch nach altem Muster erstellt oder beantragt worden sein; diese darf noch bis zum Jahresende vorgelegt werden.
Der neue Vordruck enthält eine transparentere Darstellung der Forderungen und Zinsberechnung. Im Detail müssen aus der Garantie hervorgehen:
- die beantragte Erstattung laut MwSt-Erklärung oder laut trimestralem Erstattungsantrag;
- die abzusichernden Zinsen, welche ab dem 90. Tag nach Antragsstellung bis zum 60. Tag nach Ausstellung der Bürgschaft (vermutetes Zahlungsdatum) anreifen;
- die abzusichernden Zinsen, welche ab dem 60. Tag nach Bürgschaftsvorlage bis zum Ablauf von 3 Jahren ab Zahlungsdatum bzw. dem früheren Verjährungsdatum anreifen.
Diesem Rundschreiben legen wir die neue Bürgschaftsvorlage nebst Anleitungen bei; diese Anleitungen sind nicht zuletzt dann eine Hilfe, wenn man selbst den ausbezahlten Betrag und die korrekte Zinsberechnung durch das Steueramt überprüfen will.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-32-06.07.2015 Neue Vorlagen fuer die Garantien bei MwSt-Erstattungen
Herunterladen Vorlage Bankbürgschaft nebst Anleitungen vom 26.06.2015