Ab 21. September 2015 elektronische Fakturierung an GSE auch für Strom aus Photovoltaikanlagen
Wie mit unserem Rundschreiben Nr. 35/2015 mitgeteilt, dürften dem GSE für Stromlieferungen für Energie aus Windkraft, Wasserkraft, Geothermie, Biomasse bzw. Biogas und Gezeitenkraftwerken bereits seit 20. Juli 2015 nur mehr elektronische Rechnungen erteilt werden. Mit einer Mitteilung vom 7. September 2015 hat der GSE nun darüber informiert, dass ab 21. September 2015 die Verpflichtung zur elektronischen Fakturierung auch auf Energielieferungen aus Photovoltaikanlagen, aber auch auf den Verkauf von Grün- und Weißzertifikaten und ferner auf Sonderabrechnungen wie „tariffa omnicomprensiva“, „ritiro dedicato“ und „tariffa fissa omnicomprensiva“ (von einer Übersetzung wird abgesehen, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen!) ausgedehnt wird. Der GSE wird wie bisher die Rechnungsvorlage erstellen, und Sie müssen nur die Rechnungsnummer (Achtung: ab 21.09.15 getrennte Nummerierung für die elektronischen Rechnungen) und das Rechnungsdatum einfügen. Der GSE wird dann die Rechnung im XML-Format zum Herunterladen auf seinem Portal bereitstellen, und diese Rechnung muss sodann nach den einschlägigen Bestimmungen elektronisch archiviert werden. Für weitere Informationen verweisen wir auf unser Rundschreiben Nr. 35 sowie auf die dem genannten Rundschreiben beiliegenden Anlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-43- 08.09.2015 Elektronische Rechnungen PV-Anlagen