Fixe Stempelsteuern ab 26. Juni 2013 erhöht

Fixe Stempelsteuern ab 26. Juni 2013 erhöht

Die Neuerung wäre beinahe übersehen worden, zumal sie in einem Gesetzeswerk enthalten ist, das nicht unbedingt etwas mit Steuern zu tun hat: Im Amtsblatt vom 25. Juni 2013 wurde das Umwandlungsgesetz Nr. 71 vom 24. Juni 2013 veröffentlicht, mit welchem eigentlich Maßnahmen für die Geschädigten des Erdbebens in Abruzzen und zur Finanzierung der Weltausstellung in Mailand 2015 getroffen wurden. Ganz nebenbei enthält das Gesetz aber auch eine allgemeine Erhöhung der bisherigen Stempelsteuer, und zwar:

  • von 1,81 Euro auf 2,00 Euro und
  • von 14,62 Euro auf 16,00 Euro.

Die Erhöhung gilt ab  26. Juni 2013. Es handelt sich um die allgemeinen Fixgebühren, die u. a. auf Quittungen, Bestätigungen, Anträgen und Gesuchen anfallen. Die Erhöhung betrifft uneingeschränkt alle Sachverhalte, in denen die Fixgebühren bislang im bisherigen oben aufgezeigten Ausmaß geschuldet waren.

Beispielsweise gilt die Erhöhung der Stempelsteuer von 14,62 auf 16,00 Euro für  öffentliche Urkunden und entsprechende beglaubigte Kopien sowie für beglaubigte Privaturkunden, aber auch für die Anfangsvidimierung von Gesellschaftsbüchern und für das Journalbuch und das Inventarbuch, wo pro 100 Seiten eine Stempelmarke anzubringen ist.

Die Erhöhung von 1,81 auf 2,00 Euro hingegen betrifft vor allem Rechnungen, Belastungsnoten, Gutschriften, Quittungen und Bestätigungen mit einem Betrag von mehr als 77,47 Euro, soweit diese Dokumente nicht der Mehrwertsteuer unterliegen und daher völlig von der Stempelsteuer befreit sind.

Zu ergänzen bleibt noch, dass die fixen Stempelgebühren für Bestätigungen, Gutschriften und ähnliche Dokumente, immer außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer, mit Beträgen über 129,11 Euro unverändert geblieben sind. Somit gelten für diese Dokumente auch nach dem 25. Juni 2013 die bisherigen Fixgebühren (Art. 14 Tarifordnung):

  • bis zu 129,11 Euro: bisher 1,81 Euro, jetzt 2,00 Euro;
  • über 129,11 bis 258,23 Euro: unverändert 2,58 Euro;
  • über 258,23 bis 516,46 Euro: unverändert 4,65 Euro und
  • über 516,46 Euro: unverändert 6,80 Euro.

 

Die Erhöhung gilt für Urkunden und Dokumente, die ab dem 26. Juni 2013 erstellt worden sind; umgekehrt kommen für Urkunden und Dokumente, die bis zum 25. Juni 2013  erstellt worden sind, noch die Gebühren in der bisherigen Höhe zur Anwendung.

 

Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-25-27.06.2013 Erhöhung Stempelsteuer