Kunden- und Lieferantenlisten für 2012 – Toleranzfrist bis zum 31. Jänner 2014
Mit unserem Rundschreiben Nr. 38/2013 haben wir Sie über die Verpflichtungen zur Kunden- und Lieferantenliste für das Jahr 2012 informiert. Der Abgabetermin ist bekanntlich für Monatsabrechner am 12. November 2013 verfallen und verfällt für Quartalsabrechner am 21. November 2013. Leider hat es die Agentur der Einnahmen bislang unterlassen, amtliche Anleitungen zu den Meldungen zu veröffentlichen, mit entsprechenden Schwierigkeiten bei den Softwarehäusern, die in der Folge z. T. erst in den letzten Tagen die notwendigen Updates für ihre Programme zur Abfassung der Listen liefern konnten.
Mit gleich zwei Pressemitteilungen vom 6. und vom 7. November 2013 trägt die Agentur der Einnahmen nun diesen Schwierigkeiten offensichtlich Rechnung. Im Klartext teilt sie mit, dass den Steuerpflichtigen Zeit bis zum 31. Jänner 2014 gegeben wird, um die Kunden- und Lieferantenlisten für 2012 über das elektronische Portal der Agentur ( ENTRATEL oder FISCONLINE) zu versenden bzw. über dieses Portal bereits versandte Listen zu berichtigen.
Obwohl die genannten Pressemitteilungen keine formelle Fristverlängerung darstellen, darf dennoch davon ausgegangen werden, dass die Steuerverwaltung keinerlei Verwaltungsstrafen gegenüber jenen Steuerpflichtigen verhängen wird, welche infolge der Mitteilung die Toleranzfrist 31. Jänner 2014 in Anspruch nehmen werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-39-13.11.2013 Kunden- und Lieferantenlisten