Equitalia verschickt Steuerkartellen an PEC-Adressen; laufende Kontrolle des Posteingangs notwendig

Equitalia verschickt Steuerkartellen an PEC-Adressen; laufende Kontrolle des Posteingangs notwendig

Wir haben Sie zuletzt mit unserem Rundschreiben Nr. 24/2013 darauf aufmerksam gemacht: Eine Nachricht auf die zertifizierte E-Mail Box (PEC) gilt als versendet und auch als erhalten, unabhängig davon, ob sie vom Empfänger geöffnet und gelesen wird. Umso wichtiger ist es, laufend in das elektronische Postfach Einsicht zu nehmen.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass Equitalia nach eigenen Angaben seit einigen Monaten seine Steuerkartellen an Unternehmen und Freiberufler nur mehr mittels elektronischer Post an die zertifizierte E-Mail Box verschickt. Eigentlich hätte diese Art der Zustellung nach einer Pressemitteilung vom 24. Juni 2013 vorerst versuchsweise nur in den Regionen Kampanien, Lombardei, Molise und Toskana  erfolgen sollen, und auch dort vorerst beschränkt auf juristische Personen. Offensichtlich ist hier aber inzwischen stillschweigend eine Ausdehnung auf alle Unternehmen und Freiberufler erfolgt. Sollten Steuerkartellen über die zertifizierte E-Mail-Box eingehen, so laufen ab der Übermittlung die Einspruchsfristen. Versäumt man es, regelmäßig den Posteingang zu überprüfen, läuft man Gefahr, wichtige Fristen zu versäumen.

Empfehlung: Bitte legen Sie umgehend eine Liste Ihrer zertifizierten E-Mail Boxen an, und stellen Sie sicher, dass mit periodischer Regelmäßigkeit die entsprechenden Posteingänge peinlichst überprüft werden. Hilfreich kann es auch sein, wenn Sie mit Ihrem Softwarehaus zudem eine Lösung einrichten, wonach Sie auf Ihrer „normalen“ E-Mail-Adresse oder auf Ihrem Handy benachrichtigt werden, sobald Post auf der zertifizierten E-Mail-Box eingeht.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-42-25.11.2013 Kontrolle PEC Mitteilungen