Hinweis auf Steuertermine
Nachstehend informieren wir Sie über die nachstehenden Termine:
- Meldung für Immobiliensteuer IMU- unbekannter Terminaufschub:
Wie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 28/2012 mitgeteilt, wurde mit Art. 13 D.L. 201/2011 („Rettungspaket Italien“) im Dezember letzten Jahres die frühere Gemeindeimmobiliensteuer ICI durch die Gemeindesteuer IMU ersetzt. Mit D.L. 16/2012 wurde in diesem Zusammenhang auch die Verpflichtung zu einer eigenen IMU-Erklärung eingeführt, mit welcher Erwerb, Abtretung oder Änderungen von steuerpflichtigen Rechten an Liegenschaften innerhalb von 90 Tagen über eine eigene Meldung der jeweils zuständigen Gemeinde mitgeteilt werden müssen. Für ab 1. Jänner 2012 erworbene Liegenschaften sollte aufgrund einer Übergangsbestimmung die erste Meldung innerhalb 30. September 2012 erfolgen; dieser Termin wird wegen des Feiertages auf Montag, den 1. Oktober 2012, verschoben. In der Gesetzesverordnung war auch vorgesehen, dass mit einer eigenen Durchführungsverordnung der Vordruck und die genauen Abgabebestimmungen für die neue Meldepflicht erlassen würden. Leider ist diese Durchführungsverordnung bis zum heutigen Tag ausständig, so dass eine Meldung nicht möglich ist.
Mit einer Pressemitteilung vom letzten Freitag, den 28. September 2012, hat das Wirtschafts- und Finanzministerium nun angekündigt, dass in der nächsten Ministerratssitzung ein Terminaufschub für die IMU-Meldung beschlossen werden soll. Zudem kündigt das Ministerium an, dass Vordruck und Anleitungen in Kürze veröffentlicht werden sollen. Ein genauer Termin ist heute aber weder für die Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen noch für die Abgabe der Meldungen absehbar.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald Neuigkeiten zu dieser IMU-Meldung vorliegen.
- Meldung privatgenützter Güter – Terminaufschub auf den 2. April 2013
Zur Erinnerung: Wie mit unserem Rundschreiben Nr. 17/2012 mitgeteilt, wurde mit Art. 2, Abs. 36-terdecies und 36-duodevicies D.L. 138/2011 (sog. „Augustverordnung“ 2011) mit Wirkung ab 1. Jänner 2012 in Anlehnung an die sog. verdeckte Gewinnausschüttung, in Deutschland eine Regelung eingeführt, wonach bei Gesellschaftern und zudem bei Familienangehörigen von Einzelunternehmen für den geldwerten Vorteil sonstige Einkünfte entstehen, wenn sie betriebliche Güter teilweise oder ausschließlich privat nutzen und hierfür nicht ein angemessenes Entgelt entrichten. Gleichzeitig wurden Einschränkungen bei der Absetzbarkeit der mit diesen Gütern zusammenhängenden Anschaffungs- und Betriebskosten bei den Unternehmen vorgesehen, ebenfalls mit Wirkung ab 1. Jänner 2012. Obwohl die unmittelbaren steuerlichen Auswirkungen der Neuerungen erst ab 2012 zum Tragen kommen, müssen Güter, welche im Jahr 2011 privat genutzt wurden, mittels einer eigenen Meldung der Agentur der Einnahmen mitgeteilt werden. Offensichtlich will der Fiskus so eine eigene Datenbank für diese Güter aufbauen; zu melden sind neben den privat genutzten Gütern auch der Gesellschaft gewährte Finanzierungen und Einlagen.
Der Termin für diese Meldung war ursprünglich auf den 2. April 2012 festgelegt und wurde dann auf den 15. Oktober 2012 aufgeschoben worden. Mit Rundschreiben Nr. 24/E vom 15. Juni 2012 wurden erste spärliche Anleitungen erteilt, die aber leider zahlreiche Fragen offen lassen. Aus diesem Grunde wurde mit Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 17. September 2012 jetzt eine neue Terminverlängerung gewährt, und zwar vorerst auf den 31. März 2013 (bzw. Osterdienstag, 2. April 2013). Bleibt zu hoffen, dass bis dahin die notwendigen Anleitungen vorliegen (oder noch besser: die Meldung überhaupt abgeschafft wird).
- Nachdruck Buch der abzuschreibenden Güter:
Wir erinnern Sie daran, dass innerhalb des Termins für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung auch das Buch der abzuschreibenden Güter nachgetragen werden muss. Soweit die Steuerperiode also mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, müssen bis zum 1. Oktober 2012 Unternehmen und Freiberufler die Aufzeichnungen für die Abschreibungen für 2011 nachtragen.
Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-40-30.09.12 Terminverschiebungen