Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung innergemeinschaftlicher Erwerbe – mittels Einschreiben innerhalb 29.01.2011 verschicken

Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung innergemeinschaftlicher Erwerbe – mittels Einschreiben innerhalb 29.01.2011 verschicken

Mit einer Pressemitteilung vom 26. Jänner 2011 hat die Finanzverwaltung endlich bestätigt, dass es zulässig ist, der Agentur der Einnahmen mit einem Einschreibebrief mitzuteilen, dass man weiterhin gewillt ist, innergemeinschaftliche Geschäfte durchzuführen.

Zur Erinnerung: Unternehmen, die vor dem 1. Jänner 2011 ihren Tätigkeitsbeginn angemeldet haben (nach diesem Datum wird die Mitteilung bei der Tätigkeitsmeldung direkt gemacht), aber für die Jahre 2010 und/oder 2009 keine INTRA-Meldungen abgegeben haben, sollten innerhalb Samstag, den 29. Jänner 2011, eine Mitteilung an die Agentur der Einnahmen machen, damit sie in das Verzeichnis „VIES“ aufgenommen werden. Über dieses Verzeichnis soll – so die Pressemitteilung von gestern – ab dem 1. Februar 2011 in Echtzeit abrufbar sein, wer zur Durchführung innergemeinschaftlicher Geschäfte ermächtigt ist und wer nicht.  Wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Unternehmen zumindest mittelfristig innergemeinschaftliche Geschäfte durchführen wird, ist der Antrag innerhalb 29. Jänner 2011 empfehlen. Offensichtlich um nicht mit einer zu großen Flut von Meldungen überhäuft zu werden, erinnert die Agentur der Einnahmen in der obgenannten Pressemitteilung zudem daran, dass Unternehmen, die im Verzeichnis eingetragen werden, auch mit verschärften Kontrollen zu rechnen haben werden. Keinerlei Meldung ist zu machen, wenn für die Jahre 2009 und/oder 2010 bereits eine Intra-Meldung gemacht worden ist; diese Intra-Meldungen sollten nämlich automatisch die Eintragung bewirken.

Die Meldung kann mit dem Vordruck, wie wir ihn unserem Rundschreiben Nr. 3/2011 beigelegt haben, getätigt werden. Allerdings: Die Agentur macht darauf aufmerksam, dass dem Schreiben auch eine Kopie der Identitätskarte des unterzeichnenden Unternehmers bzw. rechtlichen Vertreters beigelegt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-12- 27.01.2011 Ermächtigung ig Geschäfte