Zahlungsaufschub Steuerzahlungen für 2010 um 20 Tage
Auch in diesem Jahr werden die Zahlungstermine für Steuern, wie sie aus der anstehenden Steuererklärung für 2010 hervorgehen, und auch der anteiligen Vorauszahlungen für 2011 wiederum aufgeschoben. Die Begründung liegt heuer allerdings nicht nur bei den üblichen Problemen mit den Betriebskennzahlen. Allen natürlichen Personen wird ein Zahlungsaufschub wegen der Neuerungen bei der Besteuerung der Mieteinnahmen gewährt. Der Finanzverwaltung muss zugute gehalten werden, dass der Terminaufschub nicht wie in den Vorjahren im letzten Moment verfügt worden ist. Bereits mit Pressemitteilung vom 13. Mai 2011 hat die Agentur der Einnahmen eine Fristverlängerung angekündigt. Sie gilt heuer:
- für die Abgabe der Steuererklärung auf Vordruck 730,
- für die Einzahlung aller Steuern, wie sie aus der Einkommensteuererklärung hervorgehen, der IRAP sowie der Ersatzsteuer auf Mieteinkünfte durch alle natürliche Personen und
- für die Einzahlung aller Steuern, wie sie aus der Einkommensteuererklärung hervorgehen, der IRAP sowie der Ersatzsteuer auf Mieteinkünfte und der anteiligen Steuervorauszahlungen durch Gesellschaften und Körperschaften, die den Betriebskennzahlen unterliegen.
Wer in den Genuss des Aufschubs kommt, kann ohne jeden Aufschlag seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb 6. Juli 2011 und mit einem Aufschlag von 0,4% innerhalb 5. August 2011 nachkommen. Zudem wird bereits jetzt verfügt, dass alle Zahlungen, welche in der Zeit zwischen dem 1. August und dem 20. August 2011 verfallen, auf Montag, den 22. August 2011, aufgeschoben werden. Ausgenommen von diesem zusätzlichen Aufschub sind – wie auch in früheren Jahren – nur die Steuerzahlungen, die statt am 6. Juli mit einem Aufschlag von 0,4% am 5. August fällig sind. Nachstehend ein Überblick über die neuen Termine:
Steuerpflichtiger | Ursprünglicher Zahlungstermin | Verlängerter Zahlungstermin |
Alle natürlichen Personen für Zahlungen aus der Einkommensteuererklärung für 2010, der IRAP und der Vorauszahlung für die Ersatzsteuer auf Mieteinkünfte | 16. Juni 2011 | 6. Juli 2011 |
16. Juli 2011 mit Aufschlag 0,4% | Vom 7. Juli bis zum 5. August 2011 mit einem Aufschlag von 0,4% | |
Steuerpflichtige, verschieden von natürlichen Personen, welche den Betriebskennzahlen unterliegen | 16. Juni 2011 | 6. Juli 2011 |
16. Juli 2011 mit Aufschlag 0,4% | Vom 7. Juli bis zum 5. August 2011 mit einem Aufschlag von 0,4% | |
Steuerpflichtige, verschieden von natürlichen Personen, die nicht von den Betriebskennzahlen betroffen sind | 16. Juni 2011 | --- |
16. Juli 2011 mit Aufschlag 0,4% | --- |
Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung auf Vordruck 730 hingegen sind wie folgt verlängert worden:
Abgabe | Ursprünglicher Zahlungstermin | Verlängerter Zahlungstermin |
An Steuersubstitut (Arbeitgeber) | 30. April 2011 | 16. Mai 2011 |
An Beistandszentrum (CAF) | 31. Mai 2011 | 20. Juni 2011 |
Nachstehend weitere Details der Terminverlängerung:
Natürliche Personen | Begründet durch die Reform der Besteuerung der Mieteinkünfte kommen heuer alle natürlichen Personen in den Genuss eines kostenlosen Aufschubs der Steuerzahlungen vom 16. Juni auf den 6. Juli 2011, und zwar unabhängig davon, ob sie Mieteinkünfte haben oder nicht, und unabhängig davon, ob sie den Betriebskennzahlen unterliegen oder nicht. |
Betriebskennzahlen - Steuerzahlung erst am 6. Juli 2011 | Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Körperschaften hingegen können den gleichen kostenlosen Aufschub auf den 6. Juli 2011 nur dann beanspruchen, wenn sie den Betriebskennzahlen unterliegen. Diesen unterliegen bekanntlich Unternehmen mit Umsätzen bis zu 5.164.569 Euro.
Vorsicht: Es sind auch Unternehmen mit Umsätzen bis zu 7,5 Millionen Euro zum Ausfüllen der Übersichten zu den Betriebskennzahlen verpflichtet, trotzdem können sie bei Überschreiten der oben genannten Grenze von 5.164.569 Euro den Aufschub für sich nicht geltend machen. |
Betroffene Steuern |
Der Aufschub gilt:
- für die Saldozahlung von IRES, IRPEF und IRAP für das Geschäftsjahr 2010 sowie - für die 1. Vorauszahlung für 2011 dieser Steuern, - für die Saldozahlung der MwSt 2010, soweit die MwSt-Erklärung mit der Steuererklärung eingereicht wird; - für die Sozialabgaben (insb. Handwerks- und Kaufleuteversicherung) und - auch für die mit der Steuererklärung geschuldeten Ersatzsteuern (3. Rate Ersatzsteuer Aufwertung 2008) und - für die Vorauszahlung der Ersatzsteuer auf Mieteinkünfte. - Auch die Entrichtung der Jahresgebühr an das Handelsregister wird aufgeschoben, zumal die entsprechende Zahlungsfälligkeit unmittelbar an jene der Steuern gebunden ist. |
Für wen gilt der Terminaufschub nicht? |
Umgekehrt gilt der Terminaufschub nicht:
- für alle Gesellschaften und Körperschaften, die aufgrund ihres Umsatzes nicht mehr den Betriebskennzahlen unterliegen; - für Gesellschaften, die ihren Jahresabschluss unter Inanspruchnahme der verlängerten Frist von 180 Tagen erst innerhalb 29. Juni 2011 genehmigen, nachdem ihre Steuern dann nicht zum 16. Juni 2011 fällig sind. - In den Genuss des Aufschubs kommen auch all jene Gesellschaften und Körperschaften nicht, die nur den sog. Parametern unterliegen. Auf keinen Fall aufgeschoben wird schließlich der Zahlungstermin für die Gemeindeimmobiliensteuer ICI: Sie ist auf jeden Fall am 16. Juni 2011 fällig. |
Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-23- 18.05.2011 Zahlungsaufschub