Kunden- und Lieferantenlisten für 2010 – Fristverlängerung bis 31. Dezember 2011 – Änderungen Software

Kunden- und Lieferantenlisten für 2010 – Fristverlängerung bis 31. Dezember 2011 – Änderungen Software

Zur Erinnerung: Mit unserem Rundschreiben Nr. 25 vom 4. Juni 2011 haben wir Sie über die neuen Verpflichtungen informiert, jeweils innerhalb 30. April des Folgejahres eine Kunden- und Lieferantenliste abzugeben, in welcher alle Geschäftsvorfälle mit einem Betrag ab 3.000 Euro zu erfassen sind. Nachdem der Versand dieser Daten ausschließlich mittels elektronischer Post erfolgen darf, könnten die übermittelten Informationen über Querkontrollen tatsächlich zu nicht zu unterschätzenden Erkenntnissen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung führen.

 

Beschränkt für das Jahr 2010 wurde eine Übergangsregelung vorgesehen; demnach gilt:

 

  • Für 2010 sind nur Geschäftsvorfälle in einer Höhe ab 25.000 Euro (anstatt ab 3.000 Euro) zu melden; der Grenzwert versteht sich ohne Mehrwertsteuer.  Zur Bestimmung des Grenzwertes muss allerdings der Geschäftsvorfall in seiner Gesamtheit gesehen werden. Besondere Vorsicht ist bei der Ermittlung der Schwellen für Verträge vorgesehen, die wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand haben. Die Leistungen sind einheitlich zu betrachten, auch wenn mehrere periodische Rechnungen ausgestellt werden. Wenn z. B. für einen Wartungsvertrag monatliche Rechnungen über 3.000 Euro ausgestellt werden, so unterliegen diese auch bereits 2010 der Meldepflicht, da auf Jahresbasis ein Entgelt von 36.000 Euro geschuldet wird. Die gleiche Überlegung gilt auch bei Anzahlungen auf Werkverträgen. Die Meldepflicht gilt sogar für wirtschaftlich zusammenhängende Geschäfte, auch wenn mehrere getrennte Verträge abgeschlossen werden. Es ist also immer eine einheitliche Betrachtungsweise vorzunehmen und auf das einheitliche, wirtschaftliche Gesamtergebnis abzustellen.
  • Geschäftsvorfälle, die nicht durch Rechnungen belegt sind, können für 2010 völlig weggelassen werden. Zur Erinnerung: Erst ab Juli 2011 gilt die Meldepflicht auch für Geschäftsvorfälle, die nur mittels Steuerquittungen oder Kassenbelegen dokumentiert sind.
  • Die Meldung ist anstatt zur Regelfrist am 30. April erst innerhalb 31. Oktober 2011 zu versenden.

 

Mit einer Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur vom 16. September 2011 sind die Durchführungsbestimmungen über die neue elektronische Kunden- und Lieferantenliste inzwischen nach einer ersten Korrektur vom 21. Juni 2011 abermals  geändert worden. Hier die wichtigsten Neuerungen:

 

  • Die Abgabefrist für die Meldung der Umsätze des Jahres 2010 wird vom 31. Oktober 2011 auf den Dezember 2011 aufgeschoben.
  • Es wird ein neues Feld zur Angabe der Zahlungsform („Modalità di pagamento“) vorgesehen, und darin ist anzugeben, ob eine einmalige Zahlung (Kennzahl 1), eine Ratenzahlung (Kennzahl 2) oder periodische Zahlungen (Kennzahl 3) vorgenommen werden.
  • Das Feld „Corrispettivo“ wird durch das Feld „Importo dovuto“ ersetzt, und es wird geklärt, dass darin für Umsätze gegenüber Privatpersonen der Betrag inklusive Mehrwertsteuer zu melden ist, während für Geschäftsvorfälle gegenüber Unternehmen nur die Bemessungsgrundlage ohne MwSt anzugeben ist.
  • Für Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Kunden wird zudem verlangt, dass auch die Rechnungsnummer angegeben wird; keine derartige Verpflichtung besteht offensichtlich für erhaltene Lieferungen und Leistungen.
  • Geändert wurden angeblich auch die EDV-technischen Eigenschaften der zu übermittelnden Datensätze.

Die Anleitungen und der Aufbau der Datensätze zur Übermittlung der Listen können von der Homepage der „Agenzia delle Entrate“ heruntergeladen werden. Wir empfehlen Ihnen,  umgehend bei Ihrem Softwarehaus die notwendigen Programmanpassungen zu verlangen, damit

Sie termingerecht die notwendigen Auswertungen für die Kunden- und Lieferantenlisten erstellen können.

Zu ergänzen bleibt noch, dass aufgrund der Änderungen im D.L. 70/2011 Geschäftsvorfälle, die mittels Kreditkarten bezahlt werden, nicht mehr zu melden sind, und diese Erleichterung gilt auch für die Übergangsregelung im Jahr 2010.

 

Für weitere Hinweise im Zusammenhang mit den Meldungen verweisen wir auf unser Rundschreiben vom 4. Juni dieses Jahres.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-38-08-10-2011 - Kunden- und Lieferantenliste 2010