NUR EINZELPERSONEN: Reduzierung der zweiten IRPEF – Akontozahlung (4034)

NUR EINZELPERSONEN: Reduzierung der zweiten IRPEF – Akontozahlung (4034)

Bereits mit Schreiben/Email vom 10. November haben wir ihnen die Beträge für die zweite Steuervorauszahlung für das Jahr 2011 mitgeteilt. Dank einer Verordnung des Ministerratspräsidenten, die heute bekannt wurde, kann nun die Steuervorauszahlung für die IRPEF reduziert werden, und zwar von 99% auf 82% der Steuerschuld des Vorjahres.

Da die Verordnung nur die IRPEF (NUR Zahlungsschlüssel 4034) betrifft, können auch nur Einzelpersonen diese Maßnahme eventuell in Anspruch nehmen. Unter der Voraussetzung, dass im Juni/Juli (oder August mit Aufschlag) ordnungsgemäß die vorgesehene erste IREPF - Steuervorauszahlung (40% auf 99% der Steuerschuld) eingezahlt wurde, kann nun die zweite IRPEF – Steuervorauszahlung auf 71,3805% des ihnen mitgeteilten Betrages reduziert werden.

Beispiel:

  • „altes“ F24, von uns zugeschickt am 10. November 2011
SEZIONE ERARIO
IMPOSTE DIRETTE - IVA
RITENUTE ALLA FONTE
ALTRI TRIBUTI E INTERESSI
codice tributo   rateazione/regione/
prov./mese rif.
  anno di
riferimento
  importi a debito
versati
  importi a credito
compensati
  SALDO (A - B)
4034   2011 6.000,00  
             
             
             
             
             
codice ufficio   codice atto TOTALE    A   B    
       

 

  • „neues“ F24 aufgrund der Reduzierung:

Euro 6.000,00 multipliziert mit 71,3805% = Euro 4.282,83 (neuer geschuldeter Betrag)

SEZIONE ERARIO
IMPOSTE DIRETTE - IVA
RITENUTE ALLA FONTE
ALTRI TRIBUTI E INTERESSI
codice tributo   rateazione/regione/
prov./mese rif.
  anno di
riferimento
  importi a debito
versati
  importi a credito
compensati
  SALDO (A - B)
(1) 4034 (2)   (3) 2011 (4) 4.282,83 (5)  
             
             
             
             
             
codice ufficio   codice atto TOTALE    A (6)   B (7)   (8)  
(9)     (10)    

 

Sie können demzufolge auf dem von uns bereits zugeschickten Zahlungsvordruck die Beträge austauschen und diese dann innerhalb 30. November 2011 einzahlen.

WICHTIG: Sollten sie aber, aufgrund einer Vorausschau bereits eine Neuberechnung der zweiten Steuervorauszahlung vorgenommen haben, so kann diese Reduzierung nicht noch ein zweites Mal vorgenommen werden.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alessandro Zanellato

Herunterladen R-43-24.11.2011 Reduzierung Akontozahlung Einzelpersonen