MwSt.-Jahresmeldung und MwSt.-Jahreserklärung, Sonstiges
MWST-JAHRESMELDUNG
Die MwSt.-Jahresmeldung für das Jahr 2009 muss innerhalb Montag, den 1. März 2010 elektronisch versandt werden.
Falls Sie unser Büro für die Erstellung der Jahresmeldung oder auch nur für den elektronischen Versand derselben beauftragen wollen, bitten wir Sie, uns alle dafür benötigten Daten innerhalb Montag, den 8. Februar 2010 zu übermitteln.
Die Meldung stützt sich grundsätzlich auf das Ergebnis der periodischen MwSt.-Abrechnungen: Gesamtbetrag der im Jahr 2009 durchgeführten aktiven Umsätze; die im Anwendungsbereich der MwSt. im Jahr 2009 durchgeführten Erwerbe; die geschuldete Mehrwertsteuer, die abzugsfähige Vorsteuer und als Saldo die insgesamt geschuldete Steuer bzw. das entsprechende Guthaben.
Mit Verordnung vom 15.01.2010 hat die Agentur der Einnahmen ein neues Modell mit Anleitungen für die MwSt.-Jahresmeldung genehmigt. Es ist nun auch ein Feld für Verkäufe von Investitionsgüter und ein Feld für Einkäufe von Investitionsgüter vorgesehen.
Grundsätzlich sind alle Inhaber einer MwSt.-Position, welche zur Erstellung und Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung verpflichtet sind, auch zur Abgabe Jahresmeldung verpflichtet, selbst wenn dieselben im Jahr 2009 keine MwSt.-pflichtigen Geschäfte durchgeführt haben.
Von der Abgabe der MwSt.-Jahresmeldung befreit sind:
- natürliche Personen (Einzelunternehmer und Freiberufler) die im Jahre 2009 einen Umsatz unter 25.000,00 € erzielt haben. Diese Personen sind jedoch trotzdem zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung verpflichtet;
- allgemein jene MwSt.-Pflichtigen, die für das Jahr 2009 von der Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung befreit sind.
- Neu ist, dass jene Steuerpflichtigen, die ein MwSt.-Guthaben ausweisen und die MwSt.-Jahreserklärung (Vordruck Iva/2010) innerhalb Februar 2010 getrennt versenden, von der MwSt.-Jahresmeldung befreit sind.
Der Vordruck und die entsprechenden Anleitungen können aus der Webseite der Finanzverwaltung heruntergeladen werden (www.agenziaentrate.it - modulistica/modelli - dichiarazione/comunicazioni annuali e domande).
MWST-JAHRESERKLÄRUNG
Weiters ist man weiterhin zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung, welche normalerweise Teil der Einheitserklärung UNICO 2010 ist, verpflichtet.
Der Abgabetermin bezüglich der MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2009, ist der 30. September 2010, sowohl im Falle der Abgabe mittels der Einheitserklärung UNICO 2010, wie auch im Fall der Abgabe in getrennter Form.
Sollten sie uns den Auftrag für die Erstellung und/oder Kontrolle der MwSt.-Jahreserklärung erteilen, bitten wir Sie uns folgende Unterlagen innerhalb Montag, den 08. Februar 2010 zu übermitteln:
- Kopie der monatlichen bzw. trimestralen MwSt.-Abrechnungen;
- Kopie der zusammenfassenden Jahresübersicht der Ein- und Verkäufe;
- Kopie der Vordrucke „F24“ bezüglich aller im Jahr 2009 und im Januar 2010 getätigten MwSt.-Einzahlungen oder Verrechnungen;
- Kopie aller Rechnungsbelege bezüglich den An- und Verkauf von Anlagegüter oder eventuell eine Zusammenfassung mit Ausweisung der MwSt.-Grundlage und der entsprechenden MwSt.;
- Kopie der Erklärungen bezüglich der innergemeinschaftlichen Erwerbe (INTRASTAT) oder eine Übersicht derselben;
- Kopie der Erklärungen bezüglich der innergemeinschaftlichen Verkäufe (INTRASTAT) oder eine Übersicht derselben;
- Daten für die Erstellung des Abschnittes „VT“ bezüglich der Aufteilung der getätigten Umsätze gegenüber Privatkunden und Kunden mit MwSt.-Position;
- im Falle von besonderen MwSt.-Fällen bitten die entsprechenden Rechnungen beilegen;
- im Vordruck für die MwSt.-Jahreserklärung Modell IVA 2010 werden auch folgende Informationen verlangt: Einkäufe und Dienstleistungen betreffend Radio- und Telekommunikation mit MwSt.-Abzug von mehr als 50%; MwSt.-Einkäufe von MwSt.-Subjekten, die das Abrechnungssystem der Kleinstgewerbe („contribuenti minimi“) anwenden.
Wir erinnern, dass grundsätzlich alle Inhaber einer MwSt.-Position, welche eine unternehmerische, eine künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung verpflichtet sind, selbst wenn dieselben im Jahr 2009 keine MwSt.-pflichtigen Geschäftsvorfälle durchgeführt haben.
Grundsätzlich sind folgende MwSt.-Subjekte von der Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung befreit:
- -Pflichtige die im Jahr 2009, ausschließlich[1] MwSt.-freie Umsätze getätigt haben;
- Befreite Landwirte;
- -Subjekte die das Abrechnungssystem der Kleinstgewerbe („contribuenti minimi“) anwenden;
- die Sportvereine und sonstige nicht gewinnorientierte Vereine, die das Pauschalverfahren (Ges. Nr. 398/1991) anwenden;
- die Einzelunternehmer, welche ihren einzigen Betrieb verpachten haben und keine anderen steuerbaren Umsätze tätigen;
- die Unternehmen, die im Bereich der Vergnügungssteuer das besondere Siae-Verfahren anwenden.
Der Vordruck der MwSt.-Jahreserklärung und die diesbezüglichen Anleitungen sind auf der Webseite der Agentur der Einnahmen zu finden (www.agenziadelleentrate.it, „modulistica/modelli di dichiarazione“).
Sonstiges
Mitteilung der MwSt.-Konzernabrechnung: Für jene Steuerpflichtigen, welche sich für die Möglichkeit der MwSt.-Konzernabrechnung entscheiden, muss die Muttergesellschaft innerhalb 16. Februar 2010 dem zuständigen Amt der Agentur der Einnahmen den Vordruck „IVA 26“ übermitteln.
Rückerstattung des MwSt.-Guthabens 2009: Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Vordruck für die Rückerstattung des MwSt.-Guthabens bezüglich des Jahres 2009, ab 1. Februar 2010 eingereicht werden kann. Da die Anträge in chronologischer Reihenfolge bearbeitet werden, raten wir zu einer rechtzeitigen Erstellung derselben.
Der Vordruck und die Anleitungen sind auf der Webseite der Agentur der Einnahmen zu finden (www.agenziadelleentrate.it, „modulistica/modelli di dichiarazione/ comunicazioni e domande“).
Sollten sie uns den Auftrag für die Erstellung/Abgabe des Antrages für die MwSt.-Rückvergütung erteilen, bitten wir Sie uns die notwendigen Unterlagen innerhalb Montag, den 08. Februar 2010 zu übermitteln.
Zudem machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Kalenderjahr eine Kompensierung der Steuerguthaben von maximal € 516.456,90 („horizontale Kompensierung“) möglich ist.
Das MwSt.-Guthaben kann ab 1. Januar 2010 mit Verbindlichkeiten aus Steuerrückbehalte auf Löhne und Gehälter, Sozialbeiträgen, INAIL- Prämien, Rückbehalte für Freiberufler und Vertreter usw., IRAP, Einkommenssteuern, ICI, und Handelskammergebühren verrechnet werden, mit den Einschränkungen, die wir in unserem Rundschreiben Nr. 3 „Verrechnung MwSt.-Guthaben 2010“ erläutert haben.
MwSt.- Guthaben 2008
Das restliche MwSt.-Guthaben 2008 (abzgl. Rückerstattungen und Kompensierungen) kann bis zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2009 verrechnet werden. Ab dem Zeitpunkt der Abgabe betrifft jenes MwSt.-Guthaben das Jahr 2009. Deshalb kann es unvorteilhaft sein, die MwSt.-Jahreserklärung getrennt ab dem 1. Februar 2010 zu versenden.
MwSt. – Guthaben 2009 über 10.000,00 Euro
Für horizontale Kompensierungen von MwSt.-Guthaben über 10.000,00 € ist es notwendig, die MwSt.-Jahreserklärung getrennt zu versenden; Kompensierungen sind in diesem Fall ab dem 16. des Folgemonats der Abgabe der entsprechenden Erklärung möglich.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabrina Tabiadon
Herunterladen R-07-26.01.10 MwSt
[1] Die Befreiung gilt nicht wenn innergemeischaftliche Erwerbe oder Umsätze mit Übergang der Steuerschuld durchgeführt wurden (z.B. Ankauf von Gold, sowie von Schrott oder andern Reststoffen, usw.)