Intrastat-Meldung für Jänner 2010 innerhalb 19. Februar 2010
Wie bereits mehrfach mitgeteilt, sollten mit 1. Jänner 2010 zahlreiche Änderungen bei der Abgabe der Intrastat-Meldungen rechtwirksam werden, und zwar:
- Die Meldung kann nur mehr mittels elektronischer Post versandt werden, und
- im Sinne der Änderungen aufgrund des MwSt-Pakets 2010 sind auch internationale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten in den Listen zu melden.
Morgen, am 19. Februar 2010, ist die erste Meldung nach den neuen Bestimmungen für den Monat Jänner fällig.
Leider ist aber bis zum jetzigen Augenblick weder die notwendige Software zur Versendung der Meldungen verfügbar, noch gibt es Anleitungen, wie die Dienstleistungen in den Meldungen zu erfassen sind. Die Software ist zwar seit heute mittags auf der homepage der Agenzia delle Dogane verfügbar, allerdings nur für die Warenlieferungen und nicht für Dienstleistungen. Trotzdem hat die Finanzverwaltung zahlreichen Anfragen von Verbänden und Wirtschaftstreibenden nicht nachgegeben, den Termin für die nun fälligen Meldungen auf April oder Mai zu verschieben.
Mit Rundschreiben Nr. 5/E vom 17. Februar 2010 hat die Agentur der Einnahmen jedoch mitgeteilt, dass für fehlerhaft abgegebene Meldungen der Monate Jänner bis Mai bzw. für das erste Quartal 2010 innerhalb 20. Juli 2010 ohne Anwendung von Strafen eine Berichtigung vorgenommen werden kann; in der Zwischenzeit sollten Anleitungen und Software hoffentlich verfügbar sein.
Damit innerhalb 20. Juli 2010 aber eine Berichtigung erfolgen kann, muss zunächst eine Meldung abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass z. B. das Zollamt in Bozen noch Meldungen in Papierform akzeptiert, während die Ämter von Brixen und Bruneck laut telefonischer Anfrage strikt auf die Abgabe durch elektronische Datenträger bestehen.
In diesem Zusammenhang folgende Empfehlung: Wer für den Monat Jänner 2010 eine Intrastat-Meldung abgeben muss, soll dieser Verpflichtung in Papierform oder mittels Diskette nach den bisherigen Bestimmungen und auf jeden Fall beschränkt auf die innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerbe – also mit Ausschluss der Dienstleistungen - mittels Einschreiben oder persönlicher Abgabe innerhalb morgen, den 19. Februar 2010, nachkommen.
Alle fehlenden oder fehlerhaften Daten (darunter auch die innergemeinschaftlichen Dienstleistungen) können im Sinne des gestrigen Rundschreibens innerhalb 20. Juli 2010 straffrei nachgemeldet bzw. berichtigt werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-08- 18.02.10 Intrastat