Zahlungsaufschub Steuerzahlungen für 2009 um 20 Tage bei Betriebskennzahlen

Zahlungsaufschub Steuerzahlungen für 2009 um 20 Tage bei Betriebskennzahlen

Der Termin für die Steuerzahlungen für alle jene Steuerpflichtigen, die mittelbar oder unmittelbar den Betriebskennzahlen (sog. „studi di settore“) unterliegen, wird auch heuer wiederum um 20 Tage aufgeschoben, nachdem es der Finanzverwaltung nicht gelungen ist, die notwendigen Anleitungen zu den Betriebskennzahlen termingerecht zu veröffentlichen. Die Folge: Wer in den Genuss des Aufschubs kommt, kann ohne jeden Aufschlag seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb 6. Juli 2010 und mit einem Aufschlag von 0,4% innerhalb 5. August 2010 nachkommen. Es gelten also folgende neue Zahlungstermine:

Steuerpflichtiger Ursprünglicher Zahlungstermin Verlängerter Zahlungstermin
 

Steuerpflichtige mit Anwendung der Betriebskennzahlen

16. Juni 2010 6. Juli 2010
16. Juli 2010 mit Aufschlag 0,4% 5. August 2010 mit Aufschlag 0,4%
Steuerpflichtige, die nicht von den Betriebskennzahlen betroffen sind 16. Juni 2010 ---
16. Juli 2010 mit Aufschlag 0,4% ---

 

Nachstehend die Details der Terminverlängerung:

 

 

 

 

 

Betriebskennzahlen - Steuerzahlung erst am 6. Juli 2010

Die Verspätungen bei der Veröffentlichung der Anleitungen zur Berechnung der Betriebskennzahlen haben inzwischen leider schon Tradition. Vor allem aber sind die EDV-Programme zur Berechnung der Betriebskennzahlen erst in diesen Tagen verfügbar, und die Softwarehäuser arbeiten derzeit fieberhaft daran, an den Programmen für die Steuererklärungen die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.

Angesichts dieser unhaltbaren Zustände hat das Finanzministerium wie bereits im letzten Jahr im letzten Augenblick verfügt, dass die Steuerzahlungen jener Steuerpflichtigen, welche den Betriebskennzahlen unterliegen, nicht innerhalb 16. Juni 2010, sondern ohne jeden Aufschlag erst innerhalb 6. Juli 2010 zu leisten sind. Die entsprechende Verordnung ist zwar zum heutigen Tag noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht worden, dennoch kann der Terminaufschub als sicher angenommen werden. Demnach gilt: Steuerpflichtige, die den Betriebskennzahlen unterliegen, zahlen ihre Steuern für das Jahr 2009:

-          ohne Aufschlag innerhalb 6. Juli 2010 und

-          mit einem Aufschlag von 0,4% innerhalb 5. August 2010.

In Anlehnung an ähnliche Terminverlängerungen in der Vergangenheit darf davon ausgegangen werden, dass der Terminaufschub

-          nicht nur für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften gilt, welche den Betriebskennzahlen (i. d. R. solche mit einem Umsatz bis zu 5.164.569 Euro) unterliegen,

-          sondern auch für mitarbeitende Familienmitglieder von Einzelunternehmen, Gesellschaftern von Personengesellschaften, Partnern von Freiberuflervereinigungen und Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften mit Transparenzbesteuerung, welche ihrerseits diesen Betriebskennzahlen unterworfen sind.

Der Aufschub gilt für die

-          Saldozahlung von IRES, IRPEF und IRAP für das Geschäftsjahr 2009 sowie

-          für die 1. Vorauszahlung für 2010 dieser Steuern,

-          für die Saldozahlung der MwSt 2009, soweit die MwSt-Erklärung mit der Steuererklärung eingereicht wird;

-          für die Sozialabgaben (insb. Handwerks- und Kaufleuteversicherung) und

-          auch für die mit der Steuererklärung geschuldeten Ersatzsteuern (3. Rate Wertangleichung 2007 und  2. Rate Ersatzsteuer Aufwertung 2008).

-          Auch die Entrichtung der Jahresgebühr an das Handelsregister wird aufgeschoben, zumal die entsprechende Zahlungsfälligkeit unmittelbar an jene der Steuern gebunden ist (siehe Rundschreiben vom 6. Juli 2007).

 

 

 

 

 

Für wen gilt der Terminaufschub nicht?

Umgekehrt gilt der Terminaufschub nicht:

-          für alle Unternehmen, die aufgrund ihres Umsatzes nicht mehr den Betriebskennzahlen unterliegen (mehr als Euro 5.164.569);

-          für Gesellschaften, die ihren Jahresabschluss unter Inanspruchnahme der verlängerten Frist von 180 Tagen erst innerhalb 29. Juni 2010 genehmigen, nachdem ihre Steuern nicht zum 16. Juni 2010 fällig sind;

-          und der Aufschub gilt auch nicht für Privatpersonen (ohne Einkünfte aus Unternehmen oder freiberuflicher Tätigkeit mit Betriebskennzahlen) und für landwirtschaftliche Unternehmen. Sie haben Steuern, Versicherungsbeiträge und Handelskammergebühr innerhalb 16. Juni 2010 und mit einem Aufschlag von 0,4% innerhalb 16. Juli 2010 zu entrichten.

-          Der Terminaufschub gilt auch nicht für Unternehmer, welche die Schwelle von Euro 5.164.569 überschreiten, die Betriebskennzahlen aber noch für statistische Zwecke mitteilen müssen.

-          Und in den Genuss des Aufschubs kommen auch all jene Unternehmen nicht die nur den sog. Parametern unterliegen.

-          Ebenfalls nicht in den Genuss des Aufschubs kommen Unternehmer und Freiberufler, welche die einschlägigen Begünstigungen für Kleinstunternehmer in Anspruch genommen haben.

Auf keinen Fall aufgeschoben wird schließlich der Zahlungstermin für die Gemeindeimmobiliensteuer ICI: Sie ist auf jeden Fall am 16. Juni 2010 fällig.

   
 

 

Praktische Hinweise

Hinweise:

- Wir haben Ihnen in den meisten Fällen in den letzten Tagen und Wochen den Vordruck F24 für die Zahlung zum 16. Juni 2010 übermittelt. Soweit Sie in den Genuss des Aufschubs gelangen, kann dieser Vordruck ohne jede Änderung zur Zahlung am 6. Juli verwendet werden. Wenn Zweifel bestehen, melden Sie sich bitte in unserem Büro.

- Für Gesellschafter von GmbHs, die nicht der Transparenzbesteuerung unterliegen, gilt der Aufschub nur für die etwaigen Beiträge an die Handwerker- oder Kaufleuteversicherung, die sie aufgrund ihrer Beteiligung an der GmbH schulden.

 

Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-19- 12.06.10 Zahlungsaufschub Betriebskennzahlen