Sparpaket 2010 betreffend Immobilien

Sparpaket 2010 – Betreffend Immobilien

Wir geben Ihnen einen Auszug unseres Rundschreibens Nr. 20/2010, in welchem u. a. die Neuheiten betreffend die Immobilien behandelt werden:

Mit Notverordnung Nr. 78/2010 vom 31. Mai 2010 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 125 vom 31.05.2010 und in Kraft mit dem Tag der Veröffentlichung) hat die italienische Regierung ein umfangreiches Sparpaket erlassen. Neben mehreren Kürzungen bei den Ausgaben (Renten, Beamtengehältern usw.) sieht das Paket auch eine Erhöhung der Steuereinnahmen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro vor, die vor allem aus dem oft beschworenen Kampf gegen die Steuerhinterziehung erzielt werden sollen. Und hier trifft die Regierung eine Reihe präzise aufeinander abgestimmter Maßnahmen.

Im Zuge der parlamentarischen Behandlung der Notverordnung werden diese Neuerungen sicher noch einige Änderungen erfahren.

 

1. Änderungen für Unternehmen

(omissis)

 

2. Neuerungen für Liegenschaften

 

 

 

Quellensteuer bei Anwendung Steuerbonus (Art. 25)

Die mit Jahresende 2010 auslaufende Steuerbegünstigung von 55% für Energiesparmaßnahmen ist dem Finanzminister bekanntlich schon längst ein Dorn im Auge. Nun wird auch zum Angriff auf die Begünstigung von 36% für Wiedergewinnungsarbeiten auf Wohngebäuden geblasen.

In der klaren Absicht, die praktische Anwendung der beiden Erleichterungen einzuschränken, werden sie mit einer Quellensteuer belegt. Die Neuerung im Einzelnen:

Damit die Steuerabsetzbeträge von 36% bzw. von 55% beansprucht werden können, ist es bekanntlich seit jeher notwendig, dass die entsprechenden Zahlungen mittels Bank- oder Postüberweisung erfolgen. Und auf diese Überweisungen müssen die Banken bzw. die Post ab 1. Juli 2010 eine Quellensteuer in Höhe von 10% tätigen. Die Folge: Der Baufirma werden nur mehr 90% des Rechnungsbetrages überwiesen. Die Quellensteuer zulasten des leistenden Unternehmens kann von diesem mit der geschuldeten Steuer in der Steuererklärung (im nächsten Jahr) verrechnet werden. Mit einer eigenen Verordnung soll festgelegt werden, wie die Steuereinbehalte den betroffenen Unternehmen zu bescheinigen sind.

Hinweis: Die Neuerung führt leider zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung der Liquidität in der Bauwirtschaft, die ohnehin arg von der derzeitigen Wirtschaftskrise getroffen ist. Auf jeden Fall ist es den betroffenen Unternehmen zu empfehlen, ihre Kunden einzuladen, für erbrachte Leistungen wenn möglich noch innerhalb 30. Juni 2010 die Zahlung ohne Quellensteuer zu leisten.

Zu ergänzen bleibt, dass von der neuen Quellensteuer Zahlungen für den Erwerb wieder gewonnener Wohnungen nicht betroffen sind. Der Grund: Für diese Zahlungen ist bekanntlich nicht zwingend die Bank- oder Postüberweisung verlangt.

 

   
 

Aktualisierung im Gebäudekata-ster

(Art. 19)

Ab 1. Jänner 2011 wird von der „Agenzia del Territorio" eine eigene Liegenschaftskartei geführt, und zwar unter der Bezeichnung „Anagrafe immobiliare integrata“. Alle im Gebäudekataster nicht eingetragenen Liegenschaften oder die fehlenden Änderungen müssen bis spätestens 31. Dezember 2010 aktualisiert werden. Soweit der Steuerpflichtige die Meldung unterlässt, wird die Agentur selbst die Eintragung vornehmen.

Hinweis: Wenn man weiß, wie viele Liegenschaften nicht entsprechend ihrem tatsächlichen Bestand im Gebäudekataster vermerkt sind, darf hier ein Ansturm gegen Jahresende erwartet werden. Es ist also ratsam, sich rechtzeitig um die entsprechenden Berichtigungen zu bemühen.

   
 

Angabe der Katasterdaten in Urkunden

Für alle Urkunden, welche die Übertragung von dinglichen Rechten auf Gebäuden zum Gegenstand haben, muss der Notar ab 1. Juli 2010 vorher prüfen, ob der erklärte Inhaber mit den Daten laut Kataster übereinstimmt. Die Parteien müssen zudem erklären, dass die im Kataster hinterlegten Pläne mit der tatsächlichen Bausubstanz übereinstimmen. Eine Unterlassung dieser Erklärungen führt zur Nichtigkeit der Urkunde.

Hinweis: Wer unmittelbar nach dem 1. Juli Gebäude übertragen möchte, sollte umgehend die Übereinstimmung der Katasterpläne mit der Katastereintragung prüfen.

   
 

Mietverträge und Katasterdaten

Auch in den Miet- und Pachtvertragen, die ab 1. Juli 2010 abgeschlossen werden, ist zwingend die Angabe der Katasterdaten der betroffenen Immobilien verlangt. Achtung: Die Verpflichtung zur Angabe der Katasterdaten gilt zudem für alle Registrierungen von Abtretungen, Auflösungen und Verlängerungen (auch stillschweigender Natur) von Miet- und Pachtverträgen ab 1. Juli 2010.

Die Unterlassung der Angabe der Katasterdaten wird mit Strafen zwischen 120% und 140% der geschuldeten Registersteuer geahndet.

   

 

3. Rentner und Lohnabhängige

(omissis)

 

4. Neuerungen bei Steuerfestsetzungen und Steuereinhebung

(omissis)

 

5. Sonstige Neuerungen

(omissis)

 

Sollten Sie den gesamten Text unseres Rundschreibens wünschen, so senden wir Ihnen diesen gerne zu.

Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-20-Auszug 18.06.10 Sparpaket 2010