Maßnahmen gegen die Wirtschaftskrise der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol - Verfall zum Jahresende
Wir haben Sie im Vorjahr über die verschiedenen Maßnahmen der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol zur Bewältigung der Wirtschaftskrise informiert. Mit diesem Rundschreiben weisen wir darauf hin, dass die meisten dieser Interventionen zum Jahresende auslaufen. Insbesondere bei den Landesbeihilfen kann in einigen Fällen durch eine entsprechende Gestaltung noch die erhöhte Förderung beansprucht werden. Hier ein Überblick:
- Erhöhte Sätze für Beihilfen auf Investitionen
Noch bis zum Jahresende gelten die erhöhten Mindestsätze für Beihilfen auf betriebliche Investitionen (Immobilien, Anlagen und Geräte); sie wurden bekanntlich wie folgt erhöht: von 13 % auf 17 %, bzw. von 7,5% auf 8,5%. Der Höchstbeitrag für Investitionen für das Unternehmenswachstum ist von 23 % auf 27 % bei Kleinunternehmen und von 15% auf 16% bei mittleren und großen Unternehmen angehoben worden.
Ab 2011 werden wiederum die genannten niedrigeren Regelsätze gelten.
Empfehlung: Für Investitionsrechnungen des Jahres 2010 werden noch die erhöhten Beihilfen gewährt, auch wenn Zahlung und Abgabe der Unterlagen beim zuständigen Amt der Landesverwaltung erst im nächsten Jahr erfolgen. In allen Fällen, wo sie Investitionen also problemlos vorziehen lassen, ist eine Übergabe der Güter oder Werkleistungen noch innerhalb Jahresende zu prüfen.
Zu ergänzen bleibt, dass die im Vorjahr erhöhten Obergrenzen für die Schenkungsbeiträge des Landes nicht wieder reduziert werden. Entsprechend gelten vorerst auch nach dem 1. Jänner 2011 folgende Obergrenzen:
a) Nahversorgungsunternehmen und traditionelle Handwerksbetriebe Euro 450.000.-
b) Kleinbetriebe mit bis zu 2 Beschäftigten Euro 450.000.-
c) Kleinbetriebe mit mehr als 2 u. weniger als 10 Beschäftigten Euro 520.000.-
d) Kleinbetriebe mit mehr als 10 und weniger als 30 Beschäftigten Euro 1.000.000.-
e) Kleinbetriebe mit mehr als 30 und weniger als 50 Beschäftigten Euro 2.000.000.-
f) mittlere und große Betriebe Euro 3.000.000.-
Unverändert bleiben auch die zugelassenen Höchstgrenzen in einem Dreijahreszeitraum, und zwar auf Euro 1.300.000 für Unternehmen der obigen Gruppen a) und b), auf Euro 2.000.000 für c), auf Euro 3.250.000 für d), auf Euro 5.200.000 für e) und auf Euro 6.500.000 für die Unternehmen der Kategorie f).
- Erhöhung der De-Minimis-Förderung
Zur Erinnerung: Die De-Minimis-Förderung wurde entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union vorübergehend von 200.000,00 Euro auf 500.000,00 Euro erhöht, und zwar unter der Voraussetzung, dass sich das Unternehmen zum 1. Juli 2008 nicht „in Schwierigkeiten“ im Sinne der einschlägigen Bestimmungen befunden hat. Als Berechnungszeitraum wurde die Periode 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2010 festgelegt.
Ab 1. Jänner 2011 wird der Grenzwert wiederum auf 200.000,00 Euro reduziert (bei Transportunternehmen Euro 100.000,00), und der Berechnungszeitraum beginnt neu mit 1. Jänner 2011.
Die Auswirkungen sind nicht so gravierend, wie es auf den ersten Blick scheint, denn bei der Berechnung des erhöhten Grenzwertes von 500.000 Euro wurde die gesamte Beihilfe berücksichtigt, während bei der Berechnung des verminderten Grenzwertes von 200.000,00 Euro nur jener Teil des Beitrages herangezogen wird, welcher den kritischen Beitragssatz (i. d. R. 15%) übersteigt.
Für die Berechnung der De-Minimis-Förderung gilt grundsätzlich das Auszahlungsdatum. Sprich: Wird eine Beihilfe nach dem 1. Jänner 2011 liquidiert, fällt sie automatisch unter das neue Limit von 200.000,00 Euro.
Allerdings: Die EU-Kommission hat es in den letzten Tagen den Mitgliedsstaaten freigestellt, für im Jahr 2010 vervollständigte Gesuche auch bei einer Auszahlung nach dem 1. Jänner 2011 noch die erhöhte De-Minimis-Förderung zu gewähren. Italien und auch die Autonome Provinz Bozen haben in dieser Angelegenheit noch keine Entscheidung getroffen.
Empfehlung: Im Falle von größeren Beihilfen lohnt es sich, nach Möglichkeit das Gesuch noch heuer zu vervollständigen (sprich Rechnungen usw. abzugeben), um – für den Fall einer etwaigen Verlängerung – das Anrecht auf den erhöhten Grenzwert zu wahren.
- Weitere Maßnahmen
Mit dem Krisenpaket wurden, wie berichtet, zudem für zahlreiche Beratungsmaßnahmen zu spezifischen Krisenthemen sowie Weiterbildungsinitiativen für Betriebe „in Schwierigkeiten“ oder „in wirtschaftlicher Krise“ und weiters zugunsten des neu eingestellten Personals bzw. einzustellenden Personals und schließlich zugunsten von Personal, welches sich in der Lohnausgleichskasse befand, eine erhöhten Förderungen von i. d. R. 70% (anstatt 50%) vorgesehen. Eine gleiche Erhöhung von 50% auf 70% wurde 2009 auch für Studien, Messebeteiligungen und Delegationsreisen im Zusammenhang mit der Internationalisierung von Unternehmen (siehe Art. 46 L.G. Nr. 4/1997 Punkte 1.1, 1.2, 1.4 und 1.5) sowie für Versicherungspolizzen für Exportkredite eingeführt.
Diese Erhöhungen werden, falls nicht im letzten Moment noch eine Gesetzesänderung erfolgt, mit Jahresende 2010 wieder verfallen, so dass ab 2011 wiederum die Regelförderungen von i. d. R. maximal 50% zuerkannt werden.
Empfehlung: Wie bei den Investitionsbeihilfen gilt auch hier, dass der erhöhte Beitragssatz für Leistungen, die noch 2010 in Rechnung gestellt werden, zuerkannt werden kann, und zwar auch dann, wenn Zahlung und Vervollständigung des entsprechenden Gesuches erst 2011 erfolgen. Es empfiehlt sich also eine sorgfältige Überprüfung der offenen Gesuche.
Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-39 -06.12.10 Antikrisenpaket Aut. Prov. BZ