Internationale Verrechnungspreise – Mitteilung innerhalb 28. Dezember 2010
Mit unserem Rundschreiben Nr. 35/2010 haben wir Sie über die Neuerungen im Bereich der internationalen Verrechnungspreise informiert. Bekanntlich wurden mit Art. 26 der Sommerverordnung Nr. 78/2010 Unternehmen eingeladen, eine angemessene Dokumentation zu den Verrechnungspreisen zu erstellen; im Gegenzug sollen ihnen Verwaltungsstrafen erlassen werden. Die Neuerung:
- Soweit im Zuge einer Betriebsprüfung eine geeignete Dokumentation über die Angemessenheit dieser Verrechnungspreise vorgelegt werden kann, schränkt dies zwar keineswegs die Prüfungs- und Berichtigungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung ein, es werden auf etwaige höhere Steuern aber keine Verwaltungsstrafen angelastet.
- Zudem wird nach herrschender Doktrin auch die Beweislast umgekehrt, sprich: Die Finanzverwaltung muss nachweisen, dass die angewandten Verrechnungspreise nicht angemessen sind.
Als Übergangslösung für die Steuerperiode 2009 und die vorherigen Perioden (bzw. für die Perioden vor dem zum 31. Mai 2010 laufenden Geschäftsjahr) wird Folgendes festgelegt: Es ist binnen 28. Dezember 2010 (90 Tage nach Erlass der Verordnung) eine elektronische Mitteilung an die Finanzverwaltung zu richten, in der das Bestehen der Dokumentation festgehalten wird. Grundsätzlich kann diese Meldung auch zu einem späteren Zeitpunkt versandt werden, vorausgesetzt es haben in der Zwischenzeit keine etwaigen Prüfungshandlungen der Finanzverwaltung begonnen.
Mit der Veröffentlichung der notwendigen Anleitungen hat sich die Finanzverwaltung wieder einmal Zeit gelassen: Am letzten Mittwoch, den 15. Dezember 2010, wurden mit Rundschreiben Nr. 58/E die Anleitungen zur Abfassung der Meldung erlassen. Es ist unvorstellbar, dass insbesondere bei größeren Unternehmen über die Weihnachtszeit die volle Dokumentation erstellt werden kann.
Die Agentur der Einnahmen hat hier offensichtlich ein Einsehen: Bei Kontrollen, welche innerhalb 30. Juni 2011 beginnen, kann die Dokumentation auch noch innerhalb von 15 Tagen nach Beginn einer Betriebsprüfung in wesentlichen Teilen ergänzt werden, soweit innerhalb 28. Dezember 2010 die Mitteilung über das Bestehen der Dokumentation verschickt worden ist.
Entsprechend empfehlen wir Ihnen, die Mitteilung auf jeden Fall innerhalb der obgenannten First zu verschicken.
Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-41-20.12.2010 - Verrechnungspreise