Kunden- und Lieferantenliste für 2. Halbjahr 2017

Hiermit möchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass innerhalb Freitag, den 6. April 2018, die Kunden- und Lieferantenlisten für das 2. Halbjahr 2017 zu versenden sind. Der Termin wäre ursprünglich bereits Ende Februar verfallen, wurde aber verlängert, um einige Vereinfachungen, die eigentlich erst ab 2018 gelten, rückwirkend für das 2. Halbjahr 2017 zur Anwendung zu bringen.
Inzwischen hat die Agentur der Einnahmen mit einer eigenen Verordnung diese Vereinfachungen umgesetzt. Sie halten sich aber in Grenzen. Hier die Details:

  • Während bislang für Kunden und Lieferanten die Angabe von Gesellschaftsbezeichnung bzw. Vor- und Zuname, Länderkodex und Steuer- bzw. MwSt-Nummer erforderlich war, begnügt sich der Fiskus jetzt mit der Steuernummer bzw. der MwSt-Nummer, während die weiteren Daten aber auf freiwilliger Basis weiterhin angegeben werden können. Zumal in den elektronischen Datensätzen ohnehin sämtliche Daten erfasst sind, wird es i. d. R. umständlicher sein, die genannten Daten zu löschen.
  • Die zweite Vereinfachung betrifft die Mitteilung von Rechnungen mit einem Betrag von weniger als 300 Euro; soweit der Steuerpflichtige hier die Möglichkeit in Anspruch genommen hat, die genannten Belege über einen Sammelbuchungsbeleg zu registrieren, kann auch in der Mitteilung anstatt der vielen kleinen Rechnungen nur der Sammelbuchungsbeleg mitgeteilt werden.

Zudem ist es innerhalb 6. April 2018 möglich, Fehler in der im Vorjahr versandten Kunden- und Lieferantenliste für das 1. Halbjahr 2017 ohne Anwendung von Verwaltungsstrafen zu berichtigen. Sollten Sie also im Zuge der Abfassung der Listen für das 2. Halbjahr oder im Zuge der MwSt.-Jahreserklärung auf Fehler in der Liste aufmerksam geworden sein, lohnt es sich, diese Gelegenheit wahrzunehmen.

Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vieider