Wiedereinführung der Intra-Meldungen für innergemeinschaftliche Erwerbe

Wiedereinführung der Intra-Meldungen für innergemeinschaftliche Erwerbe

Im Zuge der Umwandlung der Silversterverordnung „Milleproroghe“ (GV 244/2016) durch das Parlament in der letzten Woche ist die zum Jahresende erfolgte Abschaffung der Intra-Meldungen für innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren und Dienstleistungen wieder gestrichen worden. Begründet wird die Maßnahme durch mangelnde Konformität mit den einschlägigen EU-Bestimmungen, was allerdings schwer nachvollziehbar ist, da in mehreren anderen EU-Ländern keine Meldepflichten für innergemeinschaftliche Erwerbe bestehen. Inoffiziellen Meldungen zufolge dürften einige Berufskategorien Druck gegen die Abschaffung gemacht haben, nachdem sie sich durch die Meldungen bislang ein schönes Zubrot verdient haben.

Das genannte Umwandlungsgesetz zur Silvesterverordnung ist bis zum heutigen Tag nicht in Kraft getreten. Trotzdem hat die Agentur der Einnahmen die Unternehmen bereits mit einer Pressemitteilung vom 17. Februar 2017 aufgefordert, innerhalb heute die Intra-Meldungen für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gütern (nicht hingegen für Dienstleistungen) des Monats Jänner 2017 abzugeben, und zwar mit Verweis auf einschlägige EU-Bestimmungen (?!).

In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass die Charta des Steuerzahlers bei neuen Meldevorschriften eine Mindestfrist von 60 Tagen einräumt. Im Klartext: Die Meldung darf nicht vor Ablauf von 60 Tagen ab Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes fällig sein. In diesem Sinne sollte die neue Intra-Meldung frühestens gegen Ende April abzugeben sein.
Bis dahin wird wahrscheinlich auch geklärt sein, ob die Meldung dann nur für Güter und nicht mehr für Dienstleistungen zu machen ist und ob evtl. auch nur das Ausfüllen des statistischen Teils ausreichend ist, wie von der Tageszeitung „Il sole-24 ore“ heute vorgeschlagen.

Schlussfolgerung: Durch die Aufforderung der Agentur in der vorgenannten Pressemitteilung sollte man sich nicht hetzen lassen. Bevor eine Meldung abgegeben wird, sollte zumindest ein entsprechendes Gesetz in Kraft sein. In diesem Sinne empfehlen wir, die weitere Entwicklung abzuwarten und erst dann die entsprechenden Listen zu erstellen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung rechtzeitig informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-14-27-02-2017 Intra-Meldungen fuer ig Erwerbe wieder Pflicht