Über die Berechnung und über die Verrechnung der Steuergutschriften auf den Ankauf von Gas und Strom im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir Sie laufend informiert. Die Guthaben für die ersten beiden Quartale mussten bekanntlich innerhalb 31. Dezember 2022 verrechnet werden. Die Guthaben, welche ab 1. Juli 2022 angereift sind, dürfen hingegen innerhalb 30. Juni 2023 verrechnet werden. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im 4. Quartal für die Monate Oktober und November ein Zahlungsschlüssel zu verwenden ist, während für den Monat Dezember 2022 eigene Zahlungsschlüssel festgelegt worden sind. Hier nochmals alle Zahlungsschlüssel zur Verrechnung im Vordruck F24 der diversen Guthaben aus dem 2. Halbjahr 2022:
6968: Steuergutschrift zu Gunsten der stromintensiven („imprese einergivore“) Unternehmen für den Verbrauch im 3. Quartal 2022;
6969: Steuergutschrift zu Gunsten der gasintensiven („imprese gasivore“) Unternehmen für den Verbrauch im 3. Quartal 2022;
6970: Steuergutschrift zu Gunsten der nicht stromintensiven („imprese non energivore“) Unternehmen im 3. Quartal 2022;
6971: Steuergutschrift zu Gunsten der nicht gasintensiven („imprese non gasivore“) Unternehmen im 3. Quartal 2022;
6983: Steuergutschrift zu Gunsten der stromintensiven („imprese einergivore“) Unternehmen für den Verbrauch Monate Oktober – November 2022;
6984: Steuergutschrift zu Gunsten der gasintensiven („imprese gasivore“) Unternehmen für den Verbrauch Monate Oktober – November 2022;
6985: Steuergutschrift zu Gunsten der nicht stromintensiven („imprese non energivore“) Unternehmen Verbrauch Monate Oktober – November 2022;
6986: Steuergutschrift zu Gunsten der nicht gasintensiven („imprese non gasivore“) Unternehmen Verbrauch Monate Oktober – November 2022;
6993: Steuergutschrift zu Gunsten der stromintensiven („imprese einergivore“) Unternehmen für den Verbrauch Dezember 2022:
6994: Steuergutschrift zu Gunsten der gasintensiven („imprese gasivore“) Unternehmen für den Verbrauch Dezember 2022:
6995: Steuergutschrift zu Gunsten der nicht stromintensiven („imprese non energivore“) Unternehmen im Dezember 2022:
6996: Steuergutschrift zu Gunsten der nicht gasintensiven („imprese non gasivore“) Unternehmen im Dezember 2022:
Abschließend noch die Verrechnung der Steuergutschriften auf Treibstoff für landwirtschaftliche Unternehmen aus dem letzten Jahr.
6972: Steuergutschrift für den Ankauf von Treibstoff durch landwirtschaftliche Unternehmen und Fischereibetriebe im 3. Quartal 2022 – zu verrechnen innerhalb 31. März 2023;
6987: Steuergutschrift für den Ankauf von Treibstoff durch landwirtschaftliche Unternehmen und Fischereibetriebe im 4. Quartal 2022 – zu verrechnen innerhalb 30. Juni 2023.
Die Steuerschlüssel für die mit unserem Rundschreiben Nr. 1/2023 erörterten Gutschriften für das 1. Quartal 2023 sind bis dato hingegen noch ausständig.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vieider