Das gesamtstaatliche Statistikinstitut ISTAT hat zu Jahresbeginn die Tabelle der Tätigkeitskennzahlen (ATECO 2007) überarbeitet. Insgesamt wurden rund 20 neue Kennzahlen eingeführt. Seit 1. April 2022 sind die neuen Kennzahlen rechtswirksam. Das Statistikinstitut hat eine detaillierte Tabelle der Abänderungen erstellt, welche wir diesem Rundschreiben unter Anlage A) beilegen.
Das Handelsregister hat die neuen Kennzahlen automatisch übernommen und angepasst; in diesen Tagen erhalten die betroffenen Unternehmen mittels PEC Mitteilungen über die erfolgten Änderungen im Handelsregister.
In der Regel handelt es sich um formelle Anpassungen, die im Idealfall zu einer klareren Beschreibung der eigenen Tätigkeit führen sollten. Trotzdem ist es ratsam, eine genaue Überprüfung der neuen Kennzahlen durchzuführen. Insbesondere Unternehmen, die sich auch bei öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, tun gut daran, eine genaue Kontrolle der „neuen“ Tätigkeitskennzahlen durchzuführen, auch in Hinblick auf die Einordnung der eigenen Tätigkeit bei öffentlichen Ausschreibungen.
Für Steuerzwecke hat die Agentur der Einnahmen mit Erlass Nr. 20/E vom 4. Mai 2022 klargestellt, dass die neuen Kennzahlen in allen ab 2022 fälligen Steuererklärungen anzuführen sind. Gleichzeitig wird aber geklärt, dass es nicht unbedingt notwendig ist, der Agentur der Einnahmen eigens die geänderten Tätigkeitskennzahlen zu übermitteln, sprich eine Änderungsmeldung zu machen.
Man kann wahlweise eine solche versenden, und in diesem Fall hat dies für die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen über die vereinheitlichte Meldung „ComUnica“ an das Handelsregister zu erfolgen, für die anderen Steuerpflichtigen hingegen über die eigenen Vordrucke der Einnahmenagentur.
Man darf also davon ausgehen, dass die Agentur der Einnahmen eine automatische Umstellung vornimmt. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, über das Steuerpostfach zu prüfen, ob und wie die Agentur die Umstellung durchgeführt hat, und falls man mit der eigenen Neueinstufung nicht einverstanden ist, kann eine Abänderungsmeldung vorgelegt werden.
Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vieider