Korrektur Rundschreiben Nr. 40 – Steuergutschriften Gas und Energie vorerst nur für Oktober und November 2022 und nicht für das gesamte 4. Quartal

Wir haben Sie mit unserem Rundschreiben Nr. 40 vom 24. September 2022 u. a. über die Verlängerungen der Hilfsmaßnahmen zur Linderung der hohen Strom- und Gaspreise informiert. Dabei ist uns leider ein Fehler unterlaufen, weil – entgegen ersten Vorankündigungen in der Presse - in der endgültigen Verordnung die Verlängerung bzw. die Intensivierung der entsprechenden Maßnahmen nicht für das gesamte 4. Quartal 2022 verfügt worden ist, sondern vorerst nur für die Monate Oktober und November 2022. Entsprechend ergibt sich nun folgende Situation der Förderungen:

(*) Einzig für den Treibstoffankauf durch landwirtschaftliche Unternehmen und Fischereibetriebe wird bereits heute die Begünstigung für das gesamte 4. Quartal 2022 gewährt; für Gas und Strom hingegen ist die Steuergutschrift derzeit auf die Monate Oktober und November 2022 beschränkt. Bleibt die Hoffnung, dass im Zuge der Umwandlung der Verordnung die Verlängerung bis zum Jahresende erfolgt.

Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vieider