Verrechnung Energiebonus für die Monate Oktober/November bzw. für das 4. Quartal 2022 im Vordruck F24 – neue Zahlungsschlüssel

Mit Verordnung Nr. 54/E vom 30. September 2022 hat die Agentur der Einnahmen die Zahlungsschlüssel veröffentlicht, mit welchen die Steuergutschriften zur Linderung der Teuerungen bei Strom und Gas in den Monaten Oktober und November 2022 sowie beim Treibstoffeinkauf in der Landwirtschaft im 4. Quartal 2022 im Vordruck F24 verrechnet werden können:

6983: Steuergutschrift von 40% zu Gunsten der stromintensiven („imprese einergivore“) Unternehmen für den Verbrauch in den Monaten Oktober und November 2022;

6984: Steuergutschrift von 40% zu Gunsten der gasintensiven („imprese gasivore“) Unternehmen für den Verbrauch in den Monaten Oktober und November 2022;

6985: Steuergutschrift von 30% zu Gunsten der nicht stromintensiven („imprese non energivore“) Unternehmen für den Verbrauch in den Monaten Oktober und November 2022;

6986: Steuergutschrift von 40% zu Gunsten der nicht gasintensiven („imprese non gasivore“) Unternehmen für den Verbrauch in den Monaten Oktober und November 2022;

6987: Steuergutschrift von 20% für den Ankauf von Treibstoff durch landwirtschaftliche Unternehmen und Fischereibetriebe im 4. Quartal 2022.

Über die Zulassungsvoraussetzungen und die Berechnung der Gutschriften und insbesondere über die unterschiedlichen Förderungen von strom- und gasintensiven Unternehmen haben wir Sie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 40/2022 bzw. mit der Korrektur in Rundschreiben Nr. 40 bis informiert. Wie mitgeteilt, müssen die zustehenden Gutschriften, bei anderweitigem Verfall, innerhalb 31. März 2023 verrechnet und genutzt werden.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vieider