ACI-Tarif für Sachenlohnungen und Fakturierung der Privatnutzung von Pkws 2011
Aci-Tarif 2011 für Sachentlohnung |
Im Amtsblatt vom 23. Dezember 2010 Nr. 299 wurden die Km-Kosten laut ACI-Tarif für das Jahr 2011 veröffentlicht. Sie dienen grundsätzlich zur Berechnung der steuerpflichtigen Sachentlohnung (sog. fringe benefit) bei der Verwendung des Firmenwagens, der den unselbständigen Arbeitnehmern und gleichgestellten Personen zur privaten Nutzung überlassen wird. Der geldwerte Vorteil wird bekanntlich mit dem ACI-Tarif für 4.500 km/Jahr (genauer 30% des km-Satzes für 15.000 km) berechnet.
Durch die Überlassung des Fahrzeuges an den lohnabhängigen Mitarbeiter (Achtung: gilt nicht für sog. „freie“ Mitarbeiter) sind nicht nur 40%, sondern 90% der Anschaffungs- und Betriebskosten für Steuerzwecke absetzbar, und es ist zudem die Obergrenze von 18.076 Euro bei den Anschaffungskosten nicht zu beachten. Beiliegend übersenden wir Ihnen die neuen ACI-Tabellen im Excel-Format, und zwar getrennt nach Fahrzeugen, die derzeit noch in Produktion sind, und solchen, die nicht mehr hergestellt werden. In einer weiteren Anlage sind auch die Tarife für die Berechnung der Sachentlohnung bei Motorrädern aufgelistet. Sollte ein bestimmter Wagen nicht in der Tabelle enthalten sein, hat man die Kosten eines nach den spezifischen Merkmalen ähnlichen Wagens heranzuziehen. Im Internet sind unter www.ACI.it auch die Tarife für Geländewagen sowie Fahrzeuge mit Methangasantrieb abrufbar. Der neue Tarif gilt für die Berechnung der Sachentlohnungen ab 1. Jänner 2011. |
Tarife für MwSt-Zwecke seit 2009 ausständig |
Seit 2007 gilt, dass es aufgrund der Änderungen bei der Mehrwertsteuer in der Regel von Vorteil ist, dem Mitarbeiter das Fahrzeug nicht unentgeltlich zu überlassen, sondern ihm die Privatnutzung unter Anwendung der Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Dadurch wird bekanntlich sowohl bei lohnabhängigen als auch bei diesen gleichgestellten Mitarbeitern (und im Unterschied zur Einkommensteuer auch bei Verwaltungsräten!) ein voller Vorsteuerabzug für Anschaffungs- und Betriebskosten zuerkannt. Wird keine Rechnung für die Privatnutzung erstellt, ist die Vorsteuer i. d. R. nur im Ausmaß von 40% abzugsfähig.
Zur Erinnerung: Wird der geldwerte Vorteil nur als Sachentlohnung im Lohnstreifen des Mitarbeiters berücksichtigt, aber nicht in Rechnung gestellt, so bleiben die Einschränkungen beim Vorsteuerabzug aufrecht.
Um in den Genuss des vollen Vorsteuerabzuges zu gelangen, reichte es bis 2009 aus, wenn die Privatnutzung ebenfalls nach den ACI-Kosten für 4.500 km pro Jahr berechnet und in Rechnung gestellt wurde. Durch eine Änderung in Art. 14 Abs. 3 MwStG im Juli 2009 wurde allerdings verfügt, dass anstatt des ACI-Tarifs der gemeine Wert dieser Privatnutzung neu zu berechnen wäre. Und dieser gemeine Wert wäre aufgrund von Richtwerten zu ermitteln, wie sie innerhalb November 2009 mittels einer eigenen Durchführungsbestimmung hätten veröffentlicht werden sollen. Nachdem diese Durchführungsbestimmungen bislang allerdings nicht erlassen worden sind, wird in der Fachpresse durchwegs davon ausgegangen, dass der ACI-Tarif wie bisher auch für MwSt-Zwecke verwendet werden kann. Hinweis zur Fakturierung: Solange der ACI-Tarif auch für MwSt-Zwecke noch für die Fakturierung verwendet werden darf, ist zu beachten, dass der Tarif in den beiliegenden Tabellen die MwSt. bereits enthält. Bei der Rechnungserteilung hat man also die MwSt herauszurechnen (Bemessungsgrundlage = Tarif/1,2). Beispiel: Für einen Pkw des Typs Abarth 500 1.4/16v-tjet 135 cv wird die Sachentlohnung 2011 mit Euro 2.308,50 (= Tarif für 15.000 km: 0,5130 * 4.500) festgelegt. Die Rechnung ist wie folgt auszustellen: Privatnutzung 2011: Euro 1.923,75 MwSt 20% Euro 384,75 Summe Euro 2.308,50 |
Empfehlung für die Fakturierung der Privatnutzung in 2010 | In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass – entgegen ursprünglichen Annahmen –die Privatnutzung von Pkw des Jahres 2010 für MwSt-Zwecke auch noch nach den ACI-Tarifen (und nicht nach den „gemeinen Werten“) in Rechnung zu stellen ist. Entsprechend empfehlen wir Ihnen, spätestens mit 31. Dezember 2010 die Rechnungen für die Privatnutzung 2010 an Lohnabhängige und freie Mitarbeiter (darunter auch Geschäftsführer) auszustellen. Die entsprechenden Tarife entnehmen Sie bitte den Tabellen, die wir Ihnen mit Rundschreiben Nr. 5/2010 vom 5. Jänner 2010 übermittelt haben. |
Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-02- 03.01.2011 Sachentlohnung Pkw