Auflagen 2011 gegenüber der “Autorità per l´energia elettrica e il gas”
Dieses Rundschreiben richtet sich an all jene Kunden, die im Jahr 2010 im Rahmen der Geschäftstätigkeit Strom produziert und entsprechende Einnahmen erzielt haben.
Für stromproduzierenden Unternehmen bestehen nämlich verschiedene Pflichten in Bezug auf Erklärungen und Beiträge gegenüber der Regulierungsbehörde über den Strom- und Gasmarkt „Autorità per l´energia elettrica e il gas“, abgekürzt AEEG (homepage: www.autorita.energia.it).
In den nächsten Absätzen versuchen wir ein Bild zu liefern, über welche Pflichten für einen Stromproduzenten im laufenden Jahr gegenüber der Regulierungsbehörde bestehen, der folgende Eigenschaften aufweist:
- Produktion aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie, Wasserkraft, Windkraft);
- Stromproduzent, der den Großteil des produzierten Stroms selber verbraucht und den Überschuss ausschließlich dem „Gestore della rete elettrica“ (GSE) abtretet;
- Stromproduzent der den Strom nicht direkt an Endverbraucher verkauft, der nicht ein Stromnetz verwaltet und nicht von selbst die Ablesung des aus dem Netz entnommenen und im Netz eingespeisten Stroms durchführt.
Falls Ihre Tätigkeit als Stromproduzent nicht unter dem oben beschriebenen Profil einzuordnen ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Kontakt um auch alle anderen Auflagen zu bestimmen, die in diesem Rundschreiben nicht erwähnt werden.
Wenn ihre Tätigkeit hingegen die aufgelisteten Eigenschaften aufweist, werden Sie im Jahr 2011 folgende Pflichten gegenüber dem AEEG erfüllen müssen:
ANMELDUNG BEIM AEEG
Alle Mitteilungen am AEEG erfolgen über die Homepage der Regulierungsbehörde. Um die notwendigen Login-Daten zu erhalten, muss man die eigene Tätigkeit bei der Behörde melden.
Falls unsere Kanzlei die Anmeldung und alle notwendigen Mitteilungen in Ihrem Namen durchführen soll, sollten Sie sich mit uns in Kontakt setzen, damit wir die entsprechenden Informationen weiterleiten können.
Wurde die Anmeldung beim AEEG schon in den Vorjahren durchgeführt, so bleiben Login und Passwort auch für die Mitteilungen in 2011 gültig.
jährliche datensammlung – Gesellschafts- und technische Daten
Beschreibung | Die jährliche Datensammlung ist ein Fragebogen, der von allen Stromproduzenten ausgefüllt werden muss, die zum 31. Dezember 2010 Strom produzierten. Für Inbetriebnahmen nach diesem Stichtag ist keine Meldung notwendig.
Durch den Fragebogen werden Daten über die Gesellschaft (Anagraphische Daten, Gesellschafter, Personal, Zugehörigkeit an Gesellschaftsgruppen, usw.) und technischer Natur (Kapazität der Anlage, Produktionsvolumen, Eigenverbrauch, Stromeinspeisung ins Netz, usw.) der Regulierungsbehörde mitgeteilt. Die Datensammlung dient Ausschließlich statistischen Zwecken. |
Fälligkeit | Der Fragebogen muss innerhalb 13. April 2011 telematisch über die obengenannte Homepage verschickt werden. |
JahresBEITRAG
Beschreibung | Alle Stromproduzenten, welche im Vorjahr im Handelsregister eingeschrieben waren, müssen den jährlichen Beitrag an den AEEG leisten.
Der Beitrag für das Jahr 2011 beträgt 0,3% der aus dem letzten genehmigten Jahresabschluss resultierenden Erlöse. Für die Berechnung werden die Posten A1 und A5 der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt; ausgenommen sind die Beträge, die sich nicht auf die Stromproduktion beziehen. Von der Bemessungsgrundlage werden außerdem die grünen Zertifikate abgezogen; die Einnahmen aus dem Förderprogramm „Conto Energia“ müssen hingegen berücksichtigt werden. Der Beitrag muss mittels Banküberweisung auf ein vom AEEG über die eigene Homepage mitgeteilten Bankkonto eingezahlt werden. Nachträglich, müssen die Eckdaten der Überweisung der Regulierungsbehörde mittels eigenen Formulars, telematisch mitgeteilt werden. |
Ausnahmen | Wenn aus der Berechnung ein Betrag unter 12 Euro resultiert, ist keine Zahlung zu leisten. Die Mitteilung muss jedoch auch bei Freistellung der Zahlung durchgeführt werden. |
Fälligkeit | Zahlung des Beitrags: 31. Juli 2011
Mitteilung der Überweisungs-Eckdaten: 15. September 2011 |
Informatorische entflechtung der bilanzdaten (UNBUNDLING)
Beschreibung | Der Einheitstext des Unbundling “ Testo integrato di unbundling” (TIU), hat gemäß Beschluss N. 11/07 die Pflicht zur informatorischen Entflechtung der Bilanzdaten und deren Veröffentlichung für alle Stromproduzenten eingeführt.
Die Auflage besteht in der Trennung der Bilanzdaten und der separaten Ausweisung der Ergebnisse, die sich auf die Produktion von Strom, deren Verkauf und den daran verbundenen Tätigkeiten beziehen. Die sich daraus ergebenden Daten müssen über die Homepage der Behörde telematisch mitgeteilt werden. Den Bilanzdaten sind auch ein Bericht des Verwaltungsrates und des Überwaschungsrates beizulegen. |
Ausnahmen | Das Gesetz sieht eine Freistellung für jene Stromproduzenten vor, die folgende Eigenschaften aufweisen:
- Kleine Stromproduzenten: stromproduzierende Betriebe mit einer Anlage mit einer Leistungsfähigkeit von höchstens 1 MW; - Eigenverbraucher: stromproduzierende Betriebe, die mindestens 70% des produzierten Stroms für den Eigenverbrauch verwenden, bzw. mindestens 70% innerhalb der Gesellschaftsgruppe verbrauchen. Solche Stromproduzenten müssen das Unbundling-Dokument nur auf Antrag der Regulierungsbehörde vorweisen können. |
Fälligkeit | Der Versand der Unbundling-Dokumente muss innerhalb neunzig Tage nach Bilanzgenehmigung durchgeführt werden. |
Für weitere Informationen und für die eventuelle Aufnahme Ihres Auftrages zur Erfüllung der obengenannten Auflagen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Thomas Girotto
Herunterladen R-18 -25.03.2011 Auflagen vs. AEEG