Aufschub aller am Montag, 16. März 2020, fälligen Steuern und Beiträge

Die Regierung hat sich am heutigen Sonntag zu einer Dringlichkeitssitzung getroffen, um ein umfassendes Hilfspaket zur Rettung des Sanitätswesens einerseits und der arg gebeutelten Wirtschaft andererseits zu schnüren. Derzeit sind nur Entwürfe der Verordnung im Umlauf, und wir werden Sie darüber informieren, sobald das Gesetzeswerk veröffentlicht ist.
Mit Presseaussendungen haben die Agentur der Einnahmen am Freitag, den 13. März 2020, und das NISF/INPS am Samstag, den 14. März 2020, aber schon im Vorfeld angekündigt, dass alle am morgigen Montag fälligen Zahlungen vorerst ausgesetzt werden. Soweit aus den Entwürfen ersichtlich, wird der Zahlungsaufschub tatsächlich kommen, allerdings mit großen Unterschieden für die einzelnen Wirtschaftstreibenden. Aus heutiger Sicht lassen sich folgende Feststellungen treffen:

1. Alle am morgigen Montag, den 16. März 2020, fälligen Steuer- und Beitragszahlungen werden vorerst ausgesetzt.

  • Dies gilt beispielsweise für die Mehrwertsteuer, die Lohnsteuern, die Steuereinbehalte und die Jahresgebühr für die Vidimierung der Gesellschaftsbücher.
  • Die Aussetzung betrifft aber auch die morgen fälligen Beitragszahlungen an NISF/INPS, INAIL und andere Sozialfürsorgeinstitute.

2. Die Dauer der Stundung hingegen wird recht unterschiedlich ausfallen:

  • Unternehmen im Tourismusbereich und Reisebüros erhalten einen Zahlungsaufschub bis zum 31. Mai 2020, ebenso alle Unternehmen mit Sitz in der sog. „ersten roten Zone“. Alternativ können Sie Ratenzahlungen zwischen Mai und Oktober leisten.
  • Ebenso sollen alle Unternehmen mit einem Umsatz im Jahr 2019 unter 2 Mio. Euro den gleichen Zahlungsaufschub bis Ende Mai erhalten, ebenso mit der Möglichkeit zur nachfolgenden Ratenzahlung.
  • Für alle anderen Unternehmen (also jene, die nicht in den erstgenannten Bereichen oder Gebieten tätig sind oder 2019 die vorgenannte Umsatzschwelle überschritten haben) hingegen soll nur ein „technischer“ Aufschub auf den 20. März 2020 (also um 4 Tage)! erfolgen, offensichtlich in der Hoffnung, dass am 18 März die Pandemie ihren Höhepunkt überschreitet, wie aus den Prognosen der Regierung ablesbar.

Über die genaueren Fälligkeiten werden wir Sie rechtzeitig informieren. Vorerst ist nur wichtig:

Am Montag, den 16. März 2020, sind keine Zahlungen fällig!

Übrigens: Wer aufgrund des kurzfristigen Aufschubs die Zahlung bereits geleistet hat, kann keine Rückerstattungen verlangen.