Beitritt Kroatiens zur EU mit Wirkung 1. Juli 2013
Seit 1. Juli 2013 ist Kroatien 28. Mitgliedsland der Europäischen Union. Es ergeben sich daraus bedeutende Änderungen in Bezug auf Warenverkehr und Dienstleistungen. Die früheren Zollformalitäten werden abgeschafft und an ihrer Stelle treten die Vorschriften über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Die Kontrollen an der Grenze werden durch die Formalitäten der Intra-Meldungen und der Identifikations-Nummern (ID-Nummern) ersetzt. Auch Dienstleistungen sind in den Intralisten zu melden.
Die Identifikations-Nummer (ID-Nummer) |
Die Identifikationsnummern (oder ID-Nummern) stellen die Voraussetzung für eine nicht steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung dar (Art. 41 DL Nr. 331/1993). Diese Nummern sind weiters, zusammen mit dem Länderkennzeichen auf den Rechnungen und in den Intra-Meldungen anzugeben. Die kroatische Identifikationsnummer setzt sich aus dem Präfix HR und einer 11stelligen Nummer zusammen. Eine Prüfung ohne Gewähr (und folglich ohne Haftung seitens der Verwaltung) kann über Internet durchgeführt werden, und zwar über die Webseite der italienischen Verwaltung (www.agenziaentrate.it; Abschnitt „Servizi“).
Spiegelbildlich zu den Lieferungen stellen ab 1. Juli 2013 die Einfuhren aus Kroatien keine Importe mehr dar, sondern innergemeinschaftliche Erwerbe, für welche die Erwerbsbesteuerung vorzunehmen ist. |
Die Übergangsbestimmungen |
Für die zum Beitrittsdatum schwebenden Umsätze sind Übergangsbestimmungen anzuwenden. Sie können wie folgt zusammengefasst werden: Warensendungen bzw. Zollverfahren, die bis einschließlich 30. Juni 2013 nach Kroatien aufgegeben bzw. begonnen wurden, aber erst nach dem 1. Juli 2013 in Italien beendet werden, sind weiterhin nach den Regeln vor dem 1. Juli 2013 zu behandeln. |
Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-26-02.07.2013 EU-Erweiterung