Die Fälligkeit 2. April 2013 für die Meldung privat genutzter Betriebsgüter wird aufgeschoben, ebenfalls der Termin 30. April 2013 für die Übermittlung der neuen Kunden- und Lieferantenlisten
- Privat genutzte Betriebsgüter:
Wir haben Sie bereits mit unseren Rundschreiben Nr. 17/2012 und Nr. 46/2012 darüber informiert: Mit Art. 2, Abs. 36-terdecies und 36-duodevicies D.L. 138/2011 wurde eine Regelung eingeführt, wonach bei
- Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften und zudem bei
- Familienangehörigen von Einzelunternehmen
für den geldwerten Vorteil sonstige Einkünfte zu besteuern sind, soweit sie betriebliche Güter teilweise oder ausschließlich privat nutzen und hierfür dem Unternehmen nicht ein angemessenes Entgelt entrichten. Gleichzeitig wurden zu Lasten der Unternehmen Einschränkungen bei der Absetzbarkeit der mit diesen Gütern zusammenhängenden Anschaffungs- und Betriebskosten eingeführt.
Die betroffenen Güter hätten neben den Gesellschafterfinanzierungen nach mehreren Fristverlängerungen für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 innerhalb 2. April 2013 der Finanzverwaltung mittels eines eigenen Meldevordrucks mitgeteilt werden sollen.
Leider fehlen kurz vor der Fälligkeit aber noch immer die notwendigen Anleitungen. Zudem wird in der Fachpresse bezweifelt, ob es die Meldung überhaupt braucht: Die notwendigen Informationen könnten der Finanzverwaltung ebenso gut mit der Steuererklärung mitgeteilt werden. Dies vorausgeschickt, darf nach inoffiziellen Meldungen von einer Terminverschiebung ausgegangen werden, und zwar voraussichtlich auf den 30. September 2013. Bis dahin soll, wenn schon nicht die Abschaffung, so zumindest eine Vereinfachung der Meldungen erreicht werden.
Vorsicht: Der Terminaufschub für die Meldepflicht hat keinerlei Einfluss auf die Besteuerungspflicht der geldwerten Vorteile bei Gesellschaftern und Familienangehörigen sowie auf die Einschränkungen bei der Absetzbarkeit der entsprechenden Betriebsausgaben. Diese Neuerungen sind erstmals in der Steuererklärung für 2012 zu berücksichtigen.
Für Details, insbesondere im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von Pkws, verweisen wir auf unser Rundschreiben Nr. 46/2012.
- Kunden- und Lieferantenlisten für 2012:
Zur Erinnerung: Mit D.L. 16/2012 wurden im Vorjahr mit Wirkung ab 1. Jänner 2012 zwei wesentliche Änderungen zu den Kunden- und Lieferantenlisten erlassen:
- Zunächst wurde die Schwelle von vormals 3.000,00 Euro gestrichen mit der Folge, dass für 2012 alle aktiven und passiven Geschäftsvorfälle, unabhängig von ihrem Betrag, zu melden sind, soweit für diese Geschäftsvorfälle die Pflicht zur Rechnungserteilung besteht. Nur für Umsätze, die nur durch Steuerquittungen oder Kassenbelege zu dokumentieren sind, gilt noch die Schwelle von 3.600 Euro, inklusive Mehrwertsteuer. Aufrecht bleibt (beschränkt für die Umsätze gegenüber Privatkunden, für welche keine Pflicht zur Rechnungserteilung besteht) die Befreiung für Umsätze mit Zahlungen, die über von inländischen Kreditinstituten ausgestellte Bancomat- oder Kreditkarten abgewickelt werden.
- Zudem sind in den Meldungen nicht mehr die einzelnen Geschäftsvorfälle zu melden, sondern wie früher in den „alten“ Kunden- und Lieferantenlisten die kumulierten aktiven und passiven Geschäftsvorfälle der Periode.
Der Termin für die Versendung der so erweiterten Kunden- und Lieferantenlisten für 2012 wäre der 30. April 2013. Bislang fehlen aber jegliche Anleitungen für die neuen Meldungen, so dass ein Aufschub als sicher gelten kann. Auch wenn die Finanzverwaltung in diesen Tagen noch die Durchführungsbestimmungen veröffentlichte, wären die Softwarehäuser kaum in der Lage, die notwendigen Programme für die Erstellung und elektronische Versendung der Meldungen noch termingerecht zu liefern. Entsprechend wird derzeit von einer Fristverlängerung entweder bis Ende Mai oder bis Anfang Juli ausgegangen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-12-25.03.2013 Terminverschiebungen