Die neue Gemeindeimmobiliensteuer TASI außerhalb Südtirols am 16. Oktober 2014 fällig

Die neue Gemeindeimmobiliensteuer TASI außerhalb Südtirols am 16. Oktober 2014 fällig

Über die neue Immobiliensteuer TASI haben wir Sie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 27 vom 9. Juni 2014 informiert. Die Steuer ist bekanntlich für in Südtirol gelegene Liegenschaften nicht geschuldet. In den restlichen Gemeinden Italiens hingegen war die erste Rate innerhalb 16. Juni 2014 zu entrichten, soweit die jeweilige Gemeinde noch innerhalb Mai 2014 die notwendige Gemeindeverordnung zu dieser Steuer veröffentlicht hatte. Das war in den wenigsten Gemeinden der Fall; die Liste der nicht säumigen Gemeinden haben wir Ihnen bereits mit dem genannten Rundschreiben Nr. 27/2014 übermittelt.

Soweit die damals säumigen Gemeinden in der Zeit zwischen dem 1. Juni 2014 und dem 18. September 2014 die notwendige Verordnung für die Einhebung der TASI auf der entsprechenden Internetseite des Finanzministeriums veröffentlicht haben, ist die erste Rate der Jahressteuer 2014 innerhalb Donnerstag, den 16. Oktober 2014 zu entrichten; einige wenige Gemeinden haben auch diese Frist versäumt, und dort ist die Steuer zum Regelsatz von 0,1% mittels einmalige Zahlung innerhalb 16. Dezember 2014 zu zahlen; diese verlängerte Frist gilt übrigens auch für alle als Hauptwohnsitz genutzten Wohnungen nebst Zubehör.

Was die Berechnung der Steuer anbelangt, so verweisen wir auf die Ausführungen in unserem obgenannten Rundschreiben Nr. 27/2014. Anbei nochmals die Steuerschlüssel, welche im Vordruck F24 anzuführen sind:

- TASI für die Hauptwohnung:                                                        3958

- TASI für landwirtschaftliche Betriebsgebäude:                             3959

- TASI Baugrundstücke                                                                    3960

- TASI für sonstige Gebäude:                                                           3961

Wie bei der IMU ist auch hier auf dem Vordruck F24 die Katasterkennzahl der jeweiligen Gemeinde anzugeben, es ist zu unterscheiden, ob die Voraus- oder die Saldozahlung geleistet wird, und als Bezugsjahr ist 2014 anzugeben.

Zu beachten ist insbesondere, dass im Unterschied zu GIS und IMU die Gemeindesteuer TASI auch vom Mieter oder Leihnehmer einer Immobilie geschuldet ist. Soweit Sie also eine Wohnung, ein Büro, ein gewerbliches Gebäude oder auch ein Baugrundstück außerhalb Südtirols in Italien auch nur über einen Miet- oder Leihvertrag nutzen, ist die neue Immobiliensteuer zu entrichten. Das Rahmengesetz sieht eine Beteiligung von Mietern bzw. Leihnehmern in einer Spanne zwischen 10% und 30% vor; das genaue Ausmaß muss aus der jeweiligen Gemeindeverordnung entnommen werden.

Wir sind Ihnen gerne bei der Berechnung sowie bei der Erstellung des Zahlungsvordrucks F24 behilflich und stehen Ihnen für weitere Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-39-10.10.2014 Gemeindeimmobiliensteuer TASI 16.10.2014