Einzahlung der Handwerks- bzw. Kaufleuteversicherung – 1. Rate für 2017 am 16. Mai 2017 fällig
Zur Erinnerung: Das lokale Fürsorgeinstitut NISF/INPS schickt keine Zahlungsaufforderungen und Zahlungsübersichten für die geschuldeten Handwerker- bzw. Kaufleuteversicherungsbeiträge mehr zu. Der Beitragspflichtige ist vielmehr angehalten, sich selbst über die Beitragspflichten zu informie-ren. Die Vordrucke F24 können von der Infobox des NISF/INPS heruntergeladen werden. Wir ha-ben Sie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 9/2017 über die Beitragspflicht des laufenden Jahres informiert. Anbei nochmals die wichtigsten Informationen, gestützt auf das INPS-Rundschreiben zum Thema Nr. 22 vom 31. Jänner 2017:
Beitragssätze:
Die Betragssätze betragen im Handwerk für 2017 allgemein 23,55%, reduziert auf 20,55% für Bei-tragspflichtige unter 21 Jahren, wobei die beiden Hebesätze für die Bemessungsgrundlage, welche die Schwelle von 46.124 Euro übersteigt, anteilig auf 24,55% bzw. auf 21,55% angehoben werden.
Bei den Kaufleuten hingegen ist ein Beitragssatz von 23,64% vorgesehen, reduziert auf 20,64% bei den Beitragspflichtigen unter 21 Jahren und mit einer Erhöhung der genannten Sätze auf 24,64% bzw. auf 21,64% anteilig für die Bemessungsgrundlage über 46.124 Euro.
Beitragspflichtige, welche älter als 65 Jahre sind, haben grundsätzlich Anrecht auf Halbierung der geschuldeten Beiträge. Seit dem Vorjahr steht auch Steuerpflichtigen, die für die Pauschalbesteu-erung optiert haben, eine Reduzierung der Pensionsbeiträge zu, und zwar um 35%.
Wichtig: Für diese Reduzierungen sind eigene Anträge an das NISF/INPS notwendig, und wir bit-ten Sie, sich ggf. bei uns zu melden, sollten wir für Sie diese Anträge stellen.
Bemessungsgrundlage der Beiträge:
Die Beiträge sind auf jeden Fall für ein unterstelltes Mindesteinkommen von 15.548,00 Euro ge-schuldet. Die Einkommensobergrenze, bis zu welcher noch Beiträge geschuldet werden, liegt bei Versicherten mit einer Pflichtversicherung vor dem 31.12.1995 bei 76.872 Euro und bei Versicher-ten, welche erst nach diesem Datum pflichtversichert sind, bei 100.324 Euro. Ergänzt werden die Beiträge um einen Aufschlag für das Mutterschaftsgeld, und zwar in Höhe von Euro 7,44.
Besondere Reduzierungen gelten für mitarbeitende Familienmitglieder bis zum 21. Lebensjahr.
Die Beiträge für 2017 im Überblick:
Handwerk Kaufleute
Mindesteinkommen, auf welches die Beiträge eingezahlt werden Euro 15.548,00 Euro 15.548,00
Höchsteikommen, ab dem keine Beiträge mehr geschuldet sind, bei Pflichtversicherung vom 31.12.1995 Euro 76.872,00 Euro 76.872,00
Höchsteinkommen, ab dem keine Beiträge mehr geschuldet sind, bei Pflichtversicherung erst nach dem 31.12.1995
Euro 100.324
Euro 100.324
Mindestbeitrag auf Mindesteinkommen inkl. Mutterschaftsgeld Euro 3.668,99 Euro 3.682,99
Mindestbeitrag auf Mindesteinkommen unter 21 Jahre inkl. Mutter-schaftsgeld Euro 3.202,55 Euro 3.216,55
Beitragssatz für Einkommen von 15.548,00 € bis 46.123 € 23,55% 23,64%
Beitragssatz für Eink. von 15.548,00 € bis 46.123 € unter 21 Jahre 20,55% 20,64%
Beitragssatz für Eink. über 46.123 € bis 76.872 € bzw. 100.324 € 24,55% 24,64%
Beitragssatz für Einkommen über 46.123 € bis 76.872 € bzw. 100.324 € unter 21 Jahre 21,55% 21,64%
Die Zahlungen:
Nachstehend auch ein Überblick über die Fälligkeiten der Versicherungsbeiträge für das Jahr 2017:
16.05.2017 Zahlung des fixen Beitrages für das 1. Quartal 2017
30.06.2017 Ausgleichszahlung für das Jahr 2016 aufgrund des in der Steuererklärung gemeldeten Einkommens aus Unternehmen und Beteiligungen
Vorauszahlung des variablen Beitrages für 2017, berechnet aufgrund des Einkom-mens im Jahr 2016; erste Rate von 50%
21.08.2017 Zahlung des fixen Beitrages für das 2. Quartal 2017
16.11.2017 Zahlung des fixen Beitrages für das 3. Quartal 2017
30.11.2017 Zweite Vorauszahlung des variablen Beitrages für 2017, Berechnung aufgrund des Einkommens im Jahr 2016, zweite Rate von 50%
16.02.2018 Zahlung des fixen Beitrages für das 4. Quartal 2017
30.06.2018 Saldozahlung für 2018.
Am 16. Mai 2017 ist also das erste Viertel der Fixrate für 2017 geschuldet, und zwar in Höhe von 3.668,99 Euro bei Handwerkern (1. Rate 917,25) und Euro 3.682,99 bei Kaufleuten (1. Rate 920,75), reduziert auf 3.202,55 Euro (1. Rate 800,64) bei Handwerkern bzw. auf 3.216,55 Euro (1. Rate 804,14) bei Kaufleuten für Beitragspflichtige unter 21 Jahren.
Wichtig: Das NISF/INPS schickt keine Zahlungsvordrucke F24 zur Entrichtung der Beiträge zu. Es ist vielmehr notwendig, diese unmittelbar von der eigenen Beitrags-Infobox („cassetto previdenzia-le“) unter der Funktion „Dati del mod. F24“ heruntergeladen werden.
Immer dort, wo wir als Büro den entsprechenden Zugangskode haben, wurden Ihnen bereits in den letzten Wochen die Vordrucke übermittelt. Ansonsten bitten wir Sie, den Vordruck umgehend her-unterzuladen, damit Sie termingerecht die Zahlung durchführen können.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-22-12.05.2017 - Versicherung Handwerker und Kaufleute