Einzahlung der jährlichen Vidimierungsgebühr durch Kapitalgesellschaften innerhalb Montag, den 16. März 2015
Am Montag, den 16. März 2015, ist die jährliche Vidimierungsgebühr fällig. Innerhalb dieser Frist haben Kapitalgesellschaften die jährliche Konzessionsgebühr für die Vidimierung der Gesellschaftsbücher einzuzahlen. Die Gebühr beträgt:
- Euro 309,87 zu Lasten von Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschaftskapital bis zu 516.456,90 Euro und
- 516,46 Euro zu Lasten von Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschaftskapital, das über 516.456,90 Euro liegt.
Dabei ist auf die Höhe des Kapitals zum 1. Jänner 2015 zu achten.
Die Einzahlung erfolgt über den Vordruck F24 mit Zahlungsschlüssel 7085, und als Bezugszeitraum ist das Jahr 2015 anzugeben. Der Vordruck kann ausschließlich in elektronischer Form eingereicht werden. Die Zahlung kann mit etwaigen, vorhandenen Guthaben verrechnet werden.
Zu keiner Zahlung verpflichtet sind Konsortien (soweit sie nicht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft haben), Genossenschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Sie haben dafür bekanntlich für die Anlegung der einzelnen Gesellschaftsbücher jeweils eine Gebühr von 67,00 Euro je 500 Seiten zu entrichten.
Nach vorherrschender Rechtsauffassung ist die Gebühr auch von den ausländischen Kapitalgesellschaften geschuldet, die in Italien eine Niederlassung unterhalten und aufgrund der handelsrechtlichen Bestimmungen zur Eintragung im Handelsregister und zur Führung der Buchhaltung verpflichtet sind. Umgekehrt dürften die rein steuerlichen Betriebsstätten ohne Eintragung im Handelsregister befreit sein.
Unterlassungen werden mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 100% bis 200% des geschuldeten Betrages geahndet, wobei die Mindeststrafe 103 Euro beträgt. Allerdings kann für Verfehlungen auch die freiwillige Berichtigung beantragt werden; für die entsprechenden Berechnungen und Fristen verweisen wir auf unser Rundschreiben Nr. 13/2015.
Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-17-06.03.2015 Vidimierungsgebühr