Einzahlung der jährlichen Vidimierungsgebühr durch Kapitalgesellschaften innerhalb Montag, den 17. März 2014
Am Montag, den 17. März 2014, ist die jährliche Vidimierungsgebühr fällig. Innerhalb dieser Frist haben Kapitalgesellschaften die jährliche Konzessionsgebühr für die Vidimierung der Gesellschaftsbücher einzuzahlen. Die Gebühr beträgt:
- Euro 309,87 zu Lasten von Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschaftskapital bis zu 516.456,90 Euro und
- 516,46 Euro zu Lasten von Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschaftskapital, das über 516.456,90 Euro liegt.
Dabei ist auf die Höhe des Kapitals zum 1. Jänner 2014 zu achten.
Die Einzahlung erfolgt über den Vordruck F24 mit Zahlungsschlüssel 7085, und als Bezugszeitraum ist das Jahr 2014 anzugeben. Der Vordruck kann ausschließlich in elektronischer Form eingereicht werden. Die Zahlung kann mit etwaigen, vorhandenen Guthaben verrechnet werden.
Zu keiner Zahlung verpflichtet sind Konsortien (soweit sie nicht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft haben), Genossenschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen. Sie haben dafür bekanntlich für die Anlegung der einzelnen Gesellschaftsbücher jeweils eine Gebühr von 67,00 Euro je 500 Seiten zu entrichten.
Nach vorherrschender Rechtsauffassung ist die Gebühr auch von den ausländischen Kapitalgesellschaften geschuldet, die in Italien eine Niederlassung unterhalten und aufgrund der handelsrechtlichen Bestimmungen zur Eintragung im Handelsregister und zur Führung der Buchhaltung verpflichtet sind. Umgekehrt dürften die rein steuerlichen Betriebsstätten ohne Eintragung im Handelsregister befreit sein.
Bis zum 18. März 2014 (im Vorjahr fiel die Fälligkeit wegen der Feiertage auf den 18.03.2013) können übrigens auch noch Unterlassungen des Vorjahres freiwillig mit einem reduzierten Aufschlag von 3,75% zuzüglich Zinsen berichtigt werden.
Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-14-11.03.2014 Vidimierungsgebühr