Energiegemeinschaften

Sie sind seit Frühjahr 2022 in aller Munde, und immer wieder überraschten Presseberichte über bereit erfolgte Gründungen von Energiegemeinschaften auch in unserem Land. Die Frage war berechtigt: Wie konnten solche Gemeinschaften gegründet werden, wo doch die notwendigen gesetzlichen Durchführungsbestimmungen völlig fehlten?

Zumindest dieser Mangel sollte nun behoben sein, denn die Regierung hat die genannten Durchführungsbestimmungen zur Genehmigung der EU-Kommission nach Brüssel geschickt, wo sie nach langwierigen Verhandlungen am 22. November 2023 die notwendige Zustimmung erhalten haben. Und letzte Woche, am 6. Dezember 2023, hat der zuständige Umweltminister F. Pichetto die Verordnung nun unterzeichnet und dem Rechnungshof zur Endprüfung übermittelt. Änderungen dürften kaum mehr erfolgen, war das Gesetzeswerk ja bereits Gegenstand von Prüfungen durch die EU-Kommission. Entsprechend sollte die Verordnung in den nächsten Wochen offiziell veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Insbesondere in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern sollen Investitionen in Neuanlagen oder in die Verbesserung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien mit Zuschüssen im Ausmaß von bis zu 40% unterstützt werden, wobei diese Förderungen zeitlich allerdings bis zum 30. Juni 2026 beschränkt sind. Diese Maßnahme wird mit 2,2 Milliarden aus dem PNRR finanziert, mit dem Ziel, eine Gesamtleistung von mindestens 2 GW zu erreichen.

Daneben gibt es Unterstützungen bei den Tarifen, welche bis Ende 2027 zu einer Leistungssteigerung um rund 5 GW führen sollen.

Wir legen die von der EU-Kommission genehmigte und vom Umweltminister unterzeichnete Verordnung bei.

Wer in diesem Bereich tätig werden will, sollte sich die Verordnung anschauen und vorbereiten, denn die Unterstützung ist nicht gering, die Termine sind aber, auch aufgrund der Verzögerungen bei der Genehmigung der beiliegenden Verordnung eng.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vieider

Anlage:

Durchführungsbestimmungen