Mit unserem Rundschreiben Nr. 45 haben wir Sie im Zusammenhang mit den Weihnachtsgeschenken auch über die steuerfreien Sachentlohnungen informiert, die bei Lohnabhängigen und freien Mitarbeitern mit zu Lasten lebenden Kindern auch 2023 einen Betrag von bis zu 3.000 Euro erreichen können. Auf Nachfrage mehrerer Kunden haben wir zu diesem Zweck auch eine Vorlage für die notwendige Ersatzerklärung vorbereitet, mit welcher dem Arbeitgeber
- zu Lasten lebende Familienangehörige mitgeteilt werden können und
- mit welcher auch um die Erstattung bezahlter Ausgaben für Strom, Wasser und
Gas ersucht werden kann.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vieider
Anlagen: 2 Ersatzerklärungen