Fälligkeiten am Montag, den 16. Mai 2016
Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Pfingstmontag nur in Südtirol und nicht auch auf dem restlichen Staatsgebiet als Feiertag anerkannt ist. Entsprechend gilt für diesen Tag nicht die allgemeine Regel, wonach sich die Fälligkeit von geschuldeten Steuern und Abgaben auf den nächsten Arbeitstag verschiebt. Mehrwertsteuer, Steuerrückbehalte, Lohnsteuern, INPS-Beiträge und anderer Abgaben, die am Montag, den 16. Mai 2016, verfallen, sind also trotz des Feiertages spätestens an diesem Tag zu entrichten.
Die Schalter der Banken in unserer Provinz sind allerdings geschlossen. Trotzdem hat z. B. die Südtiroler Volksbank auf ihrer Homepage angekündigt, dass alle Dienstleistungen über die elektronischen Kanäle (direct b@nking, CoB@ web usw.) auch am Pfingstmontag gewährleistet sind, speziell auch die Eingabe der Zahlungsaufträge über Vordruck F24.
Die vorausgeschickt, empfehlen wir Ihnen, die am Montag den 16. Mai 2016, fälligen Zahlungen entweder bereits morgen durchzuführen, oder sich bei der jeweiligen Bank zu informieren, ob die Zahlungsaufträge über Vordruck F24 auch am Montag angenommen werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Hunterladen R-24-12.05.2016 Faelligkeiten 16. Mai 2016