Feststellungsbescheide – Voluntary disclosure – Meldung 770 – Dividendenbesteuerung – Sonstige

Feststellungsbescheide – Voluntary disclosure – Meldung 770 – Dividendenbesteuerung - Sonstige

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie auf einige wichtige Neuerungen der letzten Wochen hinweisen.

 

Feststellungsbescheide nur mehr über PEC

Mit Verfügung Nr. 120768 vom 28. Juni 2017 hat die Agentur der Steuereinnahmen festgelegt, dass ab 1. Juli 2017 Unternehmen und Freiberuflern Feststellungsbescheide nur mehr mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) zugestellt werden dürfen. Mitteilungen in Papierform werden also unterbleiben.

Hinweis: Für uns ist dies abermals Anlass, Sie daran zu erinnern, dass der Posteingang auf PEC-Adressen laufend überprüft werden muss, um hier nicht etwaige Fälligkeiten bei Zahlungen und Einsprüchen zu versäumen.  Ideal ist eine automatische Nachricht auf der „normalen“ E-Mail-Adresse über den erfolgten Posteingang auf der PEC-Adresse. Nicht zuletzt sollte auch die Gültigkeit der eigenen PEC-Adresse laufend kontrolliert werden. Auf der Homepage https://www.inipec.gov.it ist es möglich, die Gültigkeit bzw. den Verfall der eigenen E-Mail-Adresse zu prüfen.

 

Neuauflage Voluntary disclorure – Antrag bis 31.07.2017

Noch bis zum 31. Juli 2017 haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, eine Selbstanzeige für im Ausland gehaltene Vermögen und die entsprechenden Einkünfte einzureichen. Die Zahlungen sind grundsätzlich bis 30. September 2017 zu leisten. Bis zu dieser Frist können auch Ergänzungserklärungen und Berichtigungen nachgereicht werden, und bis dahin muss auch der erforderliche Begleitbericht vorgelegt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um eine Neuauflage der „Voluntary disclosure“ des Vorjahres, allerdings mit einem erweiterten zeitlichen Geltungsbereich. Nun sind auch die Steuerperioden 2014 und 2015 miteinbezogen worden. Unterm Strich können also Unterlassungen und Verfehlungen bis zum 30. September 2016 (Abgabetermin Steuererklärung für 2015) begünstigt abgefunden werden. Mit Rundschreiben Nr. 19/E vom 12. Juni 2017 hat die Agentur der Einnahmen auf rund 50 Seiten Anwendungsbereich und Verfahren der Selbstanzeige erläutert.

Hinweis: Sollten Sie Fragen zur Neuauflage dieser Selbstanzeige haben oder diese noch beanspruchen wollen, setzten Sie sich bitte umgehend mit unserem Büro in Verbindung.

 

Dividendenbesteuerung

Mit Wirkung 2017 ist der Hebesatz der Körperschaftssteuer IRES bekanntlich von 27,5% auf 24% reduziert worden. Nun kommt die notwendige Retourkutsche für die Gesellschafter, die selbst nicht Unternehmer oder aber IRPEF-pflichtige Unternehmer sind. Diese hatten bislang Dividenden und Veräußerungsgewinne aus wesentlichen Beteiligungen im Ausmaß von „nur“ 49,72% zu besteuern. Mit Verordnung vom 26. Mai 2017 wird der steuerpflichtige Anteil auf 58,14% erhöht.

 

Steuererklärung der Steuersubstituten

Falls nicht noch in letzter Minute eine Verlängerung kommt, ist die die Steuererklärung der Steuersubstituten für 2016 (Vordr. 770)  heuer bis 31. Juli 2017 elektronisch zu versenden. Von den verschiedenen Wirtschaftsverbänden ist allerdings in den letzten Wochen immer wieder eine Verlängerung auf den 30. September 2017 verlangt worden. In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass innerhalb der gleichen Frist auch die Bescheinigungen über die Steuereinbehalte (sog. „CU ordinario“)  an die Agentur der Einnahmen zu verschicken sind, soweit diese nicht Lohneinkünfte und diesen gleichgestellte Einkünfte enthalten; in diesem letzten Fall waren die Bestätigungen nämlich bereits innerhalb 7. März 2017 zu verschicken.

 

Überprüfung Steuerperiode 2013

In den Tagen nach dem 24. Juli 2017 werden Steuerpflichtigen über den Kanal Entratel Mitteilungen zugestellt, sollten sich aus der Steuererklärung für das Jahr 2013 Unregelmäßigkeiten bei der Abgleichung interner Datenbanken der Steuerämter ergeben haben. Die Agentur der Steuereinnahmen hat mit Pressemitteilung vom 12. Juli 2017 mitgeteilt, dass wegen der Gerichtsferien etwaige Eingaben und Antworten bis zum 16. Oktober 2017 erfolgen können.

 

Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-34-17.07.2017 Diverse