Finanzierungen Sabatini-ter – Anträge ab 2. Jänner 2017 möglich

Finanzierungen Sabatini-ter – Anträge ab 2. Jänner 2017 möglich

Ab 2. Jänner 2017 ist es wieder möglich, um Zinsenzuschüsse im Rahmen der sog. „Sabatini-Förderung“ anzusuchen. Mit dem Haushaltsgesetz für 2017 (G. 232/2016) wurden bekanntlich die Neueröffnung der Einreichungsfristen und auch eine Aufstockung der Mittel um 560 Millionen Euro vorgesehen, nachdem die bisherigen Quellen bekanntlich im letzten September versiegt waren. Mit Verordnung vom 22. Dezember 2016 Nr. 7814 hat das Finanzministerium schließlich die notwendigen Durchführungsbestimmungen erlassen und verfügt, dass ab 2. Jänner 2017 die Vorlage neuer Gesuche möglich ist.

 

Der Zinsenbeitrag beträgt wie in der Vergangenheit 2,75%. Die Förderung unterliegt nicht den Einschränkungen der De-Minimis-Verordnung. Im Allgemeinen erlaubt es die Begünstigung also, Finanzierungen so gut wie zinslos zu erhalten. Aber damit nicht genug: Für Investitionen in digitale Technologien wird der Beitrag um weitere 30%, also auf 3,575% erhöht.

Unverändert sind die nachstehenden Anforderungen an die Finanzierungen, die mit konventionierten Banken und Leasinggesellschaften abgeschlossen werden können, geblieben:

  • Zweckbestimmung der Finanzierung für den Ankauf von neuen Maschinen, Anlagen und Geräten sowie von Hardware für die Produktion und von Software.
  • Höchstdauer der Finanzierung: 5 Jahre
  • Betrag zwischen 000 Euro und 2 Millionen Euro.

 

Die neue Förderung soll grundsätzlich bis Ende 2018 gelten; allerdings ist zu beachten, dass von den nun vorgesehenen 560 Mio. Euro nach Presseberichten rund 360 Mio. Euro noch für knapp 19.000 vorgemerkte alte Gesuche aus dem letzten Jahr reserviert sind. Entsprechend ist zu empfehlen, so schnell als möglich den Antrag zu stellen, weil die Mittel wahrscheinlich in kurzer Zeit aufgebraucht sein dürften.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Josef Vieider

Herunterladen R-50-30.12.2016 Sabatini