Fristverlängerung für Meldung der Covid-Beihilfen auf 30. November 2022

Über die geltende Verpflichtung, die erhaltenen Covid-Beihilfen innerhalb 30. Juni 2022 der Agentur der Einnahmen zu melden, haben wir Sie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 18/2022 informiert. Bekanntlich müssen Unternehmer und Freiberufler diese Beihilfen anhand einer eigenen eidesstattlichen Erklärung dem Steueramt mitgeteilt werden, mit etwaigen strafrechtlichen Auswirkungen bei Falscherklärungen. Und die Gefahr einer Falscherklärung ist groß, zumal bis dato kaum Anleitungen vorliegen.

30. Juni 2022 der Agentur der Einnahmen zu melden, haben wir Sie bereits mit unserem Rundschreiben Nr. 18/2022 informiert. Bekanntlich müssen Unternehmer und Freiberufler diese Beihilfen anhand einer eigenen eidesstattlichen Erklärung dem Steueramt mitgeteilt werden, mit etwaigen strafrechtlichen Auswirkungen bei Falscherklärungen. Und die Gefahr einer Falscherklärung ist groß, zumal bis dato kaum Anleitungen vorliegen.

Da ist es nur zu begrüßen, dass die Regierung mit der sog. Vereinfachungsverordnung (G.V. Nr. 73/2022) vom 21. Juni 2022 eine Fristverlängerung vorgesehen hat. Mit Verordnung vom heutigen Tag hat nun auch die Agentur der Einnahmen die Verlängerung umgesetzt und als neuen Termin für die Abgabe der Eigenerklärung den 30. November 2022 festgesetzt. Bleibt nur zu hoffen, dass die Agentur selbst die Verlängerung nutzt und umgehend klare Anleitungen erstellt.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vieider