Konjunkturpaket D.L. 40/2010
Mit einer Gesetzesverordnung hat die Regierung kurz vor den letzten Regionalwahlen eine Reihe von Förderungsmaßnahmen zur Unterstützung der Nachfrage erlassen, insgesamt allerdings in Höhe von bescheidenen 300 Millionen Euro, aufgeteilt auf verschiedene Wirtschaftsbereiche. Die Verordnung trägt die Nr. 40/2010 und ist am 25. März 2010 veröffentlicht. Ursprünglich sollten die Begünstigungen bereits ab 6. April 2010 zustehen; an diesem Tag sind aber erst die notwendigen Durchführungsbestimmungen erlassen worden, und entsprechend können die Erleichterungen erst für Anschaffungen ab dem 15. April 2010 beansprucht werden.
Begünstigt sind Anschaffungen der privaten Haushalte sowie – zum geringeren Teil – die Textilindustrie, die Landwirtschaft, das Bauwesen und andere Produktionsunternehmen, und die Förderung erfolgt i. d. R. durch die Gewährung eines Preisnachlasses durch den Händler zum Zeitpunkt des Ankaufs der Güter. Dabei sind die Mittel, wie aufgezeigt, sehr begrenzt, und die Verkäufer müssen sich entsprechend vor Gewährung des Nachlasses über telefonisch anmelden und über Internet die Verfügbarkeit der Mittel prüfen. Die Inanspruchnahme funktioniert i. W. wie bei den Fahrrädern im Vorjahr.
Grundsätzlich stehen die Erleichterungen für Anschaffungen in der Zeit zwischen dem 15. April 2010 und dem 31. Dezember 2010 zu. Dabei gilt aber die Einschränkung: „Nur solange Mittel verfügbar sind“, und der Betrag von 300 Mio. Euro dürfte in kürzester Zeit vergeben sein. Ob noch Mittel verfügbar sind, kann laufend unter der Internet-Adresse www.sviluppoeconomico.gov.it kontrolliert werden.
Zudem gelten folgende Einschränkungen:
- Es ist die „De-Minimis-Schwelle“ zu beachten (dürfte angesichts der bescheidenen Beträge kaum eine Hürde sein).
- Die Förderungsmaßnahme ist nicht mit Begünstigungen anderer Bestimmungen vereinbar. Dies dürfte insbesondere auch die Tremonti-Förderung betreffen. Im Klartext: Wer die Förderungsmaßnahme des Konjunkturpakets beansprucht, darf für das gleiche Gut nicht auch die Tremonti-Förderung verlangen.
Der Verkäufer kann sich seit 6. April 2010 in einem eigenen Verzeichnis registrieren lassen, und zwar über ein Call Center unter der grünen Nummer 800556670; unter dieser Telefonnummer sind sodann auch jeweils die gewährten Begünstigungen an Kunden anzumelden. Speziell für die nachstehend aufgezeigten Begünstigungen beim Erwerb von Breitband-Internetanschlüssen kann die Registrierung auch unter der E-Mail-Adresse contributi.bandalarga@postecert.it erfolgen.
Nachstehend ein Überblick über die vorgesehenen Investitionsbeihilfen:
Güter | Begünstigung | Mittel insg. | Anforderung |
Kücheneinbaugeräte und Einbauküchen | 10% des Kaufpreises mit einer Obergrenze von 1.000 Euro | 60 Mio. Euro | Austausch der alten Küche durch eine neue mit zumindest zwei energiesparenden Elektrogeräten |
Elektrohaushaltsgeräte und energiesparende Küchen | 20% des Kaufpreises mit Obergrenzen zwischen 80 Euro und 500 Euro | 50 Mio. Euro | Austausch von Geschirrspüler (max. 130 Euro), Elektroherd (max. 80 Euro), Kochplatten (max. 80 Euro), Einbauküche (max. 100 Euro), Absaughaube (max. 500 Euro), Warmwasseraufbereiter (max. 400 Euro) |
Motorräder, insbesondere solche mit Elektro- oder Hybridantrieb | 10% bis 20% des Kaufpreises mit Obergrenzen zw. 750 Euro und 1.500 Euro | 12 Mio. Euro | Verschrottung von Motorrad der Klassen „Euro 0„ oder „Euro 1“; keine Verschrottung bei Elektro- oder Hybridantrieb verlangt. |
Boote | 20% des Kaufpreises mit Obergrenze von 1.000 Euro | 20 Mio. Euro | Verschrottung Boot |
Internetanschluss für Jugendliche zw. 18 und 30 Jahren | Fixbetrag von 50 Euro bei Neuanschluss | 20 Mio. Euro | Breitbandanschluss; kein Austausch erforderlich. |
Landwirtschaftliche Maschinen und Erdbewegungsmaschinen | 10% des Kaufpreises, soweit der Händler einen Preisnachlass in gleicher Höhe gewährt. | 20 Mio. Euro | Austausch gleichwertiger Maschinen, die vor dem 31. Dezember 1999 in Betrieb genommen worden sind. Die alte Maschine muss innerhalb von 15 Tagen verschrottet werden. Es müssen Maschinen der gleichen Art ausgetauscht werden, die aber nicht um mehr als 50% stärker als die verschrotteten sein dürfen. |
Immobilien mit Energieklasse B oder höher | 83 Euro bzw. 116 Euro je qm mit Obergrenze von 5.000 Euro bzw. 7.000 Euro | 60 Mio. Euro | Ankauf einer neuen energiesparenden Liegenschat als Hauptwohnung für Familie mit Energieeinsparung 30% bzw. 50% auf Richtwert lt. Tab. C/1 D.lgs 192/2005. |
Ersetzung von mehr als 30 Jahre alten Baukränen | 20% bis zu höchstens 30.000 Euro | 40 Mio. Euro | Verschrottung des alten Krans, der vor 1985 in Betrieb genommen worden ist |
Austausch von mehr als 15 Jahre alten Anhängern und Sattelaufliegern | 1.500 bis 4.000 Euro für die neuen Anhänger, abhängig ob mit ABS oder ESP ausgestattet | 8 Mio. Euro | Verschrottung eines zumindest 15 Jahre alten Gerätes ohne ABS. |
Erwerbe von energieeffizienten Elektromotoren, Batterien, UPS-Geräten und Invertern | Beitragshöhe 20% mit Obergrenze zwischen 40 und 200 Euro | 10 Mio. Euro | Kein Austausch erforderlich. |
Für die meisten angeführten Güter sind zudem weitere technische Anforderungen vorgeschrieben, die an dieser Stelle aber nicht vollinhaltlich wiedergegeben werden können. Wir legen zu diesem Zweck aber die am 6. April 2010 veröffentlichten Durchführungsbestimmungen unter Anlage A) bei.
Empfehlung: Falls Sie begünstigte Güter erwerben, lohnt es sich auf jeden Fall, die Förderungsmaßnahme „mitzunehmen“. Als Händler lohnt es sich, umgehend die Vormerkung unter der aufgezeigten Telefon-Nummer vorzunehmen, und bevor die Begünstigung einem Kunden tatsächlich gewährt wird, ist auf jeden Fall die Verfügbarkeit der Mittel unter der aufgezeigten Internetadresse zu überprüfen. Soweit Verschrottungen notwendig sind, müssen auch die entsprechenden Nachweise eingeholt werden (siehe Details in den Durchführungsbestimmungen).
Speziell für die Erdbewegungsmaschinen ist zu beachten, dass der Händler einen Preisnachlass in gleicher Höhe gewähren muss; die Anschaffungskosten mindern sich also um rund 20%, so dass im konkreten Fall der Tremonti-Vorteil (beträgt bei Kapitalgesellschaften 13,75%) übertroffen wird.
Einen kleinen Anreiz könnte die Begünstigung auch für den Verkauf von Wohnungen darstellen; hier ist es sicher zu empfehlen, umgehend die Vormerkungen durchzuführen, bevor die 60 Mio. Euro verbraucht sind.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Josef Vieider
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