Meldung Auslandsvermögen durch natürliche Personen im Vordruck RW – Kontrollmitteilungen der Agentur der Einnahmen

In den letzten Tagen sind vielen Steuerpflichtigen Mitteilungen der Agentur der Einnahmen zugestellt worden, wonach die Agentur der Einnahmen im Besitz von Informationen über im Ausland gehaltene Vermögen ist, welche offensichtlich nicht oder nicht korrekt im Vordruck RW der Steuererklärung angemeldet worden sind. Die Mitteilungen betreffen i. d. R. die Steuerperiode 2018, für welche die Steuererklärung im Herbst 2019 eingereicht worden ist.

An dieser Stelle muss daran erinnert werden, dass unterlassene Vermögensmeldungen im Vordruck RW grundsätzlich mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 3% und 15% geahndet werden, reduziert auf 258 Euro, wenn die Unterlassung innerhalb von 90 Tagen nach dem Termin der Steuererklärung saniert wird; durch die freiwillige Berichtigung mit sofortiger Begleichung der Verwaltungsstrafe vermindert sich diese auf ein Neuntel (28,67 Euro). Insbesondere für Verfehlungen in der Steuererklärung für 2020 wäre also eine Sanierung noch innerhalb 28. Februar 2022 von Vorteil.

Getrennt zu berichtigen sind auch unter Umständen unterlassenen Zahlungen für die Vermögenssteuern IVIE und IVAFE, sowie die nicht erklärten Einkommensteuern aus dem im Ausland gehaltenen Vermögen (z.B. Zinserträge oder Mieteinnahmen).

Sollten Sie entsprechende Mitteilungen erhalten haben, bitten wir Sie, sich umgehend mit unserem Büro in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vieider