Mitteilung Ihrer PEC - Adresse an das Handelsregister innerhalb 29/11/2011
Was bedeutet „PEC“? Dies ist die Abkürzung von „posta elettronica certificata“ oder „zertifizierte elektronische Post“. Diese ermöglicht es, Mitteilungen und Anlagen elektronisch zu versenden und zu erhalten, mit derselben gesetzlichen Beweiskraft wie ein eingeschriebener Brief mit Rückantwort, unter der Voraussetzung, dass sowohl Absender als auch Empfänger über eine PEC-Adresse verfügen.
Was ist die PEC-Adresse? Die PEC-Adresse entspricht einem „gesetzlichen elektronischen Wohnsitz“. Die Adresse beruht auf Technologien, die Datum und Uhrzeit vom Versand oder Erhalt von e-mails sowie deren Integrität bestätigen.
Die öffentliche Verwaltung hat mit Gesetz Nr. 16/2003 auf innovative Technologien gesetzt mit dem Bestreben, Kostenersparnis und Effizienzsteigerungen in der Verwaltung (öffentlich und privat) zu erzielen.
Mit Dekret DPR 68 vom 11/02/2005 wurde das Reglement zur Anwendung des zertifizierten elektronischen Postfaches ( PEC) erlassen. Die Bestimmungen galten zuerst nur innerhalb der öffentlichen Verwaltung und es stand den Unternehmen frei, diese auch anzuwenden.
Mit Gesetzesdekret 185 vom 29/11/2008 (umgewandelt in Gesetz Nr. 2 vom 28/01/2009) wurde daraufhin für Gesellschaften und Freiberuflern die Pflicht zur Verwendung der PEC-Adresse bei jeglichem Schriftverkehr mit der öffentlichen Verwaltung eingeführt.
Alle Gesellschaften und Freiberufler sind verpflichtet, die Mitteilungen, Schreiben und sonstigen Meldungen an die öffentliche Verwaltung nicht mehr als Papier-Dokument durch eingeschriebene Briefe zu versenden sondern als e-mail über die PEC-Adresse; genauso werden Sie alle Mitteilungen von der öffentlichen Verwaltung über diese PEC-Adresse erhalten und die Fristen und Termine laufen vom Erhalt dieser e-mails über die PEC-Adresse an.
Vom Gesetz sind verschiedene Termine festgelegt worden, innerhalb welcher die Gesellschaften und die Freiberufler ihre entsprechenden PEC-Adressen anlegen und veröffentlichen bzw. mitteilen müssen.
Für die Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, wurde dieser Termin, um die eigene PEC-Adresse dem Handelsregister mitzuteilen, auf den 29/11/2011 festgelegt.
Wir möchten somit darauf hinweisen, dass im Sinne des Gesetzes Nr. 2/2009 alle Gesellschaften (inklusiv die Konsortien) verpflichtet sind, dem zuständigen Handelsregister innerhalb 29/11/2011 ihre PEC – Adresse mitzuteilen.
Die nach dem 29/11/2008 gegründeten Gesellschaften mussten ihre PEC-Adresse bereits bei ihrer Gründung beantragen und dem Handelsregister mitteilen. Somit besteht für diese keine weitere Pflicht.
Genaue Anleitungen betreffend die PEC-Adresse, die Anbieter, das Ansuchen der Adresse, ihre Funktion usw. finden Sie in der entsprechenden home-page unter www.guidapec.it (siehe u.a.: valutare prima di scegliere).
Da die PEC-Adresse eine wichtige Adresse Ihrer Gesellschaft ist, die bei allen Angelegenheiten mit der öffentlichen Verwaltung von nun an unbedingt benötigt wird und wegen der Funktion des Nachweises über die Versendung bzw. den Erhalt von Post, Dokumenten usw. nicht ohne Probleme abgeändert werden kann, rate ich, die Adresse (und somit den Anbieter bzw. ob über die eigene Domäne) gut zu überlegen und dann diese für immer beizubehalten.
Den oben angeführten Anleitungen habe ich entnommen, dass es eventuell für Gesellschaften sinnvoll sein könnte, die PEC-Adresse nicht nur über einen x-beliebigen Anbieter zu beantragen, sondern diese mit der eigenen e-mail Domäne abzustimmen und für die PEC-Adresse eine Unter-Domäne zu schaffen (sottodominio); wenn z. B. die normale e-mail-Adresse der Gesellschaft Maier folgende ist „Verwaltung@gesellschaftmaier.com“ so könnte die PEC-Adresse lauten Verwaltung@pec.gesellschaftmaier.com.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, für die PEC-Adresse eine eigene registrierte Domäne einzurichten.
Es gibt ansonsten verschiedene Anbieter für die PEC-Adresse.
Laut Information von www.guidapec.it ist die Qualität der gebotenen Leistungen, was die Bestätigung des Versandes der e-Post anbelangt, bei allen Anbietern gleich. Die Preise für die Jahresverträge können verschieden sein. Ich habe festgestellt, dass sie sich zwischen jährlich 5€ bis zu 50 € bewegen. Die verschiedenen Zusatzleistungen der Anbieter könnten verschieden sein.
Wenn Sie die PEC-Adresse nicht selbst beantragen wollen, so können wir Ihnen gern bei deren Ansuchen behilflich sein; unsere Kanzlei sucht z.B. die PEC-Adresse ausschließlich über Infocert AG an; die PEC-Adresse lautet dann normalerweise „Gesellschaftmaier@legalmail.it“; die entsprechende Jahresgebühr beträgt zur Zeit 25,00 €.
Außerdem sind wir Ihnen gern bei der Mitteilung der PEC-Adresse an das Handelsregister behilflich.
Sollten Sie unsere Hilfe wünschen, so bitten wir Sie aus organisatorischen Gründen, uns dies bald schon mitzuteilen.
Wenn Sie die PEC-Adresse selbst dem Handelsregister melden, dann bitten wir Sie, auch unserer Kanzlei Ihre PEC- Adresse und das Datum der Meldung an das Handelsregister mitzuteilen, damit wir dies in unseren Unterlagen vermerken können.
Für weitere Auskünfte diesbezüglichen steht Ihnen unsere Kanzlei gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Margareth Dejori
Herunterladen R-33-09 09 2011 PEC Adresse