MwSt.-Jahresmeldung und MwSt.-Jahreserklärung, Sonstiges
MWST-JAHRESMELDUNG
Die MwSt.-Jahresmeldung für das Jahr 2010 muss innerhalb Montag, den 28. Februar 2011 elektronisch versandt werden.
Falls Sie unser Büro für die Erstellung der Jahresmeldung oder auch nur für den elektronischen Versand derselben beauftragen wollen, bitten wir Sie, uns alle dafür benötigten Daten innerhalb Montag, den 7. Februar 2011 zu übermitteln.
Die Meldung stützt sich grundsätzlich auf das Ergebnis der periodischen MwSt.-Abrechnungen: Gesamtbetrag der im Jahr 2010 durchgeführten aktiven Umsätze; die im Anwendungsbereich der MwSt. im Jahr 2010 durchgeführten Erwerbe; die geschuldete Mehrwertsteuer, die abzugsfähige Vorsteuer und als Saldo die insgesamt geschuldete Steuer bzw. das entsprechende Guthaben.
Mit Verordnung vom 17.01.2011 hat die Agentur der Einnahmen ein neues Modell mit Anleitungen für die MwSt.-Jahresmeldung genehmigt. Das Modell für die MwSt.-Jahresmeldung wurde im Vergleich zum Vorjahr nicht abgeändert.
Grundsätzlich sind alle Inhaber einer MwSt.-Position, welche zur Erstellung und Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung verpflichtet sind, auch zur Abgabe Jahresmeldung verpflichtet, selbst wenn dieselben im Jahr 2010 keine MwSt.-pflichtigen Geschäfte durchgeführt haben.
Von der Abgabe der MwSt.-Jahresmeldung befreit sind:
- natürliche Personen (Einzelunternehmer und Freiberufler) die im Jahre 2010 einen Umsatz unter 25.000,00 € erzielt haben. Diese Personen sind jedoch trotzdem zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung verpflichtet;
- allgemein jene MwSt.-Pflichtigen, die für das Jahr 2010 von der Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung befreit sind;
- jene Steuerpflichtigen, die ein MwSt.-Guthaben ausweisen und die MwSt.-Jahreserklärung (Vordruck Iva/2011) innerhalb Februar 2011 getrennt versenden, von der MwSt.-Jahresmeldung befreit sind;
- gemäß Rundschreiben der Agentur der Einnahmen Nr. 11/E vom 25. Januar 2011 sind auch jene Steuerpflichtigen, die eine MwSt.-Schuld ausweisen und die MwSt.-Jahreserklärung (Vordruck Iva/2011) innerhalb Februar 2011 getrennt versenden, von der MwSt.-Jahresmeldung befreit.
Achtung: die getrennte Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung innerhalb Februar bewirkt, dass die MwSt.-Saldozahlung innerhalb 16 März ohne Möglichkeit auf Ratenzahlung getätigt werden muss. Steuerpflichtige mit einem MwSt.-Jahresguthaben können in diesem Fall das Guthaben nicht mehr als MwSt.-Guthaben 2009 kompensieren, da es zum MwSt.-Guthaben 2010 wird und somit den gesetzlichen Beschränkungen betreffend der Kompensierung von MwSt.-Guthaben unterliegt.
Der Vordruck und die entsprechenden Anleitungen können aus der Webseite der Finanzverwaltung heruntergeladen werden (www.agenziaentrate.it - strumenti/modelli -).
MWST-JAHRESERKLÄRUNG
Weiters ist man weiterhin zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung, welche normalerweise Teil der Einheitserklärung UNICO 2011 ist, verpflichtet.
Der Abgabetermin bezüglich der MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2010, ist der 30. September 2011, sowohl im Falle der Abgabe mittels der Einheitserklärung UNICO 2011, wie auch im Fall der Abgabe in getrennter Form.
Sollten sie uns den Auftrag für die Erstellung und/oder Kontrolle der MwSt.-Jahreserklärung erteilen, bitten wir Sie uns folgende Unterlagen innerhalb Montag, den 07. Februar 2011 zu übermitteln:
- Kopie der monatlichen bzw. trimestralen MwSt.-Abrechnungen;
- Kopie der zusammenfassenden Jahresübersicht der Ein- und Verkäufe;
- Kopie der Vordrucke „F24“ bezüglich aller im Jahr 2010 und im Januar 2011 getätigten MwSt.-Einzahlungen oder Verrechnungen;
- Kopie aller Rechnungsbelege bezüglich den An- und Verkauf von Anlagegüter oder eventuell eine Zusammenfassung mit Ausweisung der MwSt.-Grundlage und der entsprechenden MwSt.;
- Kopie der Erklärungen bezüglich der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Gütern und Dienstleistungen (INTRASTAT) oder eine Übersicht derselben;
- Kopie der Erklärungen bezüglich der innergemeinschaftlichen Verkäufe (INTRASTAT) und Dienstleistungen oder eine Übersicht derselben;
- Daten für die Erstellung des Abschnittes „VT“ bezüglich der Aufteilung der getätigten Umsätze gegenüber Privatkunden und Kunden mit MwSt.-Position;
- im Falle von besonderen MwSt.-Fällen bitten die entsprechenden Rechnungen beilegen;
- es werden auch folgende Informationen verlangt: Einkäufe und Dienstleistungen betreffend Radio- und Telekommunikation mit MwSt.-Abzug von mehr als 50%; MwSt.-Einkäufe von MwSt.-Subjekten, die das Abrechnungssystem der Kleinstgewerbe („contribuenti minimi“) anwenden.
Wir erinnern, dass grundsätzlich alle Inhaber einer MwSt.-Position, welche eine unternehmerische, eine künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung verpflichtet sind, selbst wenn dieselben im Jahr 2010 keine MwSt.-pflichtigen Geschäftsvorfälle durchgeführt haben.
Grundsätzlich sind folgende MwSt.-Subjekte von der Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung befreit:
- -Pflichtige die im Jahr 2010, ausschließlich[1] MwSt.-freie Umsätze getätigt haben;
- Befreite Landwirte;
- -Subjekte die das Abrechnungssystem der Kleinstgewerbe („contribuenti minimi“) anwenden;
- die Sportvereine und sonstige nicht gewinnorientierte Vereine, die das Pauschalverfahren (Ges. Nr. 398/1991) anwenden;
- die Einzelunternehmer, welche ihren einzigen Betrieb verpachten haben und keine anderen steuerbaren Umsätze tätigen;
- die Unternehmen, die im Bereich der Vergnügungssteuer das besondere Siae-Verfahren anwenden.
Der Vordruck der MwSt.-Jahreserklärung und die diesbezüglichen Anleitungen sind auf der Webseite der Agentur der Einnahmen zu finden (www.agenziadelleentrate.it - strumenti/modelli-).
Sonstiges
Mitteilung der MwSt.-Konzernabrechnung: Für jene Steuerpflichtigen, welche sich für die Möglichkeit der MwSt.-Konzernabrechnung entscheiden, muss die Muttergesellschaft innerhalb 16. Februar 2011 telematisch den Vordruck „IVA 26“ der Agentur der Einnahmen übermitteln.
Rückerstattung des MwSt.-Guthabens 2010: Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den Antrag für die Rückerstattung des MwSt.-Jahresguthabens (Vordruck VR), der nun in der MwSt.-Jahreserklärung Modell IVA 2011 enthalten ist, und nicht wie bisher getrennt beim Konzessionär abgegeben wird.
Der Antrag auf Rückerstattung des MwSt.-Jahresguthabens bezüglich des Jahres 2010 kann ab 1. Februar 2011 mit Abgabe der getrennten MwSt.-Erklärung telematisch eingereicht werden. Die Abgabe der MwSt.-Erklärung IVA 2011 und des Antrages auf Rückerstattung des MwSt.-Jahresguthabens, zusammen mit dem Modell Unico 2011, muss innerhalb 30.09.2011 erfolgen.
Falls Sie unser Büro für die Erstellung des Antrages auf Rückerstattung des MwSt.-Jahresguthabens beauftragen wollen, bitten wir Sie, uns alle dafür benötigten Daten innerhalb Montag, den 7. Februar 2011 zu übermitteln.
Zudem machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Kalenderjahr eine Kompensierung der Steuerguthaben von maximal € 516.456,90 („horizontale Kompensierung“) möglich ist.
Das MwSt.-Guthaben kann ab 1. Januar 2011 mit Verbindlichkeiten aus Steuerrückbehalte auf Löhne und Gehälter, Sozialbeiträgen, INAIL- Prämien, Rückbehalte für Freiberufler und Vertreter usw., IRAP, Einkommenssteuern, ICI, und Handelskammergebühren verrechnet werden. Zu beachten sind die Einschränkungen, die wir in unseren Rundschreiben Nr. 4/2011 „Kontrollen zum Jahrewechsel“ und Nr. 7/2011 „Verrechnungen bei Steuerzahlkarten“ erläutert haben.
MwSt.- Guthaben 2009
Das restliche MwSt.-Guthaben 2009 (abzgl. Rückerstattungen und Kompensierungen) kann bis zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2010 verrechnet werden. Ab dem Zeitpunkt der Abgabe betrifft jenes MwSt.-Guthaben das Jahr 2010.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem MwSt.-Guthaben 2009 von 80.000 Euro, von dem im Jahr 2010 48.000 Euro verrechnet wurden, können bis zur Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung IVA 2011 noch 32.000 Euro verrechnet werden. Das Guthaben 2009 kann also als solches so lange frei verwendet werden, bis nicht die MwSt.-Jahreserklärung 2010 erstellt und abgegeben wird.
In diesem Fall kann es vorteilhaft sein, die MwSt.-Jahreserklärung mit dem Modell Unico 2011 abzugeben und nicht getrennt zu versenden. Dabei ist zu beachten, dass im Modell F24 das Bezugsjahr 2009 anzugeben ist.
MwSt. – Guthaben 2010 über 10.000,00 Euro
Für horizontale Kompensierungen von MwSt.-Guthaben über 10.000,00 € ist es notwendig, die MwSt.-Jahreserklärung getrennt zu versenden. Die Kompensierung ist ab dem Folgemonat nach Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung möglich. Die Erklärung kann ab 1. Februar 2011 eingereicht werden; die erstmalige Verrechnung im Ausmaß von mehr als 10.000 Euro kann demnach ab der Zahlung vom 16. März 2011 oder später vorgenommen werden. Die Verrechnung von MwSt.-Guthaben für mehr als 10.000,00 Euro ist nur über den elektronischen Kanal der Finanzverwaltung „Entratel“ oder „Fisconline“ möglich.
Bestätigungsvermerk MwSt. – Guthaben 2010 über 15.000,00 Euro
Bei MwSt.-Guthaben von mehr als 15.000 Euro kann die Verrechnung erst nach Erteilung des steuerlichen Bestätigungsvermerks des MwSt.-Guthabens durchgeführt werden. Der Bestätigungs-vermerk wird durch einen ermächtigten Steuerberater erteilt, der bei der Agentur der Einnahmen in ein eigenes Verzeichnis eingetragen ist und die dafür notwendige Versicherung dem Amt vorgelegt hat. Anstelle des Vermerks kann bei Kapitalgesellschaften, bei welchen ein Revisor oder der Überwachungsrat die Rechnungsprüfung vornehmen, die MwSt-Erklärung auch durch genanntes Kontrollorgan unterzeichnet werden
Die Kompensierung ist ab dem Folgemonat nach Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung möglich. Die Erklärung kann ab 1. Februar 2011 eingereicht werden.
Falls Sie unser Büro für die Abwicklung des Bestätigungsvermerk beauftragen wollen, bitten wir Sie, uns innerhalb Montag, den 7. Februar 2011 zu informieren, da wir zusätzliche Kontrollen und Prüfungen durchführen müssen.
Für weitere Informationen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabrina Tabiadon
Herunterladen R-09- 25.01.2011 - MwSt
[1] Die Befreiung gilt nicht wenn innergemeischaftliche Erwerbe oder Umsätze mit Übergang der Steuerschuld durchgeführt wurden (z.B. Ankauf von Gold, sowie von Schrott oder andern Reststoffen, usw.)