Neue Version 1.8 für elektronische Rechnungen ab 1. Februar 2024

Sie haben es bestimmt schon von Ihrem Softwarelieferanten erfahren: Mit 1. Februar 2024 kommt die Version 1.8 der elektronischen Rechnungen zur Anwendung. Die Änderungen betreffen allerdings nur Grenzbereiche:

- Von allgemeiner Bedeutung ist die Neuerung zu den sogenannten Absichtserklärungen. Bei den Absichtserklärungen ist eine automatisierte Vorab-Kontrolle über die Richtigkeit dieser Erklärung eingeführt worden. Sollte die erhaltene Absichtserklärung fehlerhaft sein, wird dies mit dem Fehlerkode „00477“ angezeigt, und die Rechnung wird blockiert.

- Eine weitere Änderung betrifft ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte, aber mit direkter Registrierung oder mit Fiskalvertreter in Italien. Sie dürfen bekanntlich für Lieferungen und Leistungen an italienische Unternehmen (B2B) keine Rechnungen mit italienischer Mehrwertsteuer ausstellen, sondern der italienische Kunde muss mit dem Reverse-Charge-Verfahren die ausländische Rechnung der Mehrwertsteuer unterwerfen. Wenn – was leider oft vorkommt – das ausländische Unternehmen trotzdem auch B2B-Geschäfte mit italienischer Mehrwertsteuer fakturiert, so wird nun die Möglichkeit vorgesehen, diesen Fehler über den Transaktions-Code TD28 (welcher bisher auf Geschäfte mit San Marino beschränkt war) anzuzeigen und durch eine Verwaltungsstrafe von 250 Euro zu beheben.

- Schließlich werden für Landwirte, welche für das System des pauschalen Vorsteuerabzugs optiert haben, einige Sonderfelder für Zusatzinformationen eingebaut, über welche eine automatische MwSt-Liquidierung erleichtert werden soll. Das Ausfüllen dieser Felder ist absolut freiwilliger Natur.

Bitte veranlassen Sie, dass Ihre Software für die elektronische Fakturierung aktualisiert wird.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vieider