Mit Verordnung Nr. 493869/RU vom 23. November 2021 hat die Agentur der Einnahmen eine Reihe von Änderungen bei den sog. INTRA-Meldungen vorgenommen. Sie kommen für die Meldungen für die Zeiträume ab 1. Jänner 2022 erstmals zur Anwendung; im Umkehrschluss gelten für die Meldung für Dezember 2021, welche am 25. Jänner 2022 fällig ist, noch die bisherigen Regelungen. In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass für Lieferungen nach San Marino seit 1. Oktober 2021 keine Intra-Meldungen mehr einzureichen sind.
Wie mitgeteilt, wird in Zukunft die korrekte Abgabe der Meldungen für innergemeinschaftliche Lieferungen wesentlich sein, um die MwSt Befreiung geltend machen zu können. Nachstehend die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Vereinfachungen bei INTRA-Einkauf von Gütern (Vordruck INTRA-2 BIS)
Zunächst werden die Schwellen für die Meldepflicht angehoben. Für das Jahr 2022 muss nur mehr eine monatliche INTRA Meldung für den Ankauf von Gütern machen, wer zumindest in einem der vorhergehenden 4 Quartale (Trimester) bei den Einkäufen die Schwelle von 350.000 Euro (bisher waren es 200.000 Euro) erreicht oder überschritten hat. Ist dies der Fall, müssen monatliche Meldungen eingereicht werden, andernfalls entfällt jede Meldepflicht. Zur Erinnerung: Die früheren trimestralen Meldungen bei kleineren Umsätzen sind bereits seit 2018 abgeschafft. Die Meldungen haben nur noch statistischen Charakter und sind entsprechend abermals vereinfacht worden. Ab 2022 müssen in der Meldung nicht mehr angegeben werden:
- der Mitgliedsstaat des Lieferanten,
- die MwSt-Position des Lieferanten und
- der Betrag in Auslandswährung.
Die Meldung kann wahlweise mit Bezug auf den Monat erfolgen, in welchem die Güter nach Italien eingeführt worden sind, oder auch mit Bezug auf den Monat, in welchem der Umsatz getätigt worden ist; sollte hier ein Zeitunterschied von mehr als 2 Monaten sein, so ist auf jeden Fall der Monat der Einfuhr wesentlich.
Vereinfachungen bei INTRA-Einkauf von Dienstleistungen (Vordr. INTRA-2 QUATER)
Hier sind ab 2022 folgende Informationen nicht mehr zu melden:
- MwSt-Nummer Lieferer,
- Betrag in Auslandswährung,
- Art der Leistungserbringung,
- Zahlungsmodalitäten und
- Land der Zahlung.
Die Schwelle für die Meldepflicht hat sich hingegen nicht verändert: Es müssen monatliche Meldungen eingereicht werden (Trimestralmeldungen sind auch hier bekanntlich seit 2018 abgeschafft), wenn zumindest in einem der letzten 4 Quartale die Schwelle von 100.000 Euro erreicht oder überschritten worden ist.
Gemeinsame Vereinfachungen bei INTRA-Verkauf/Einkauf von Gütern (Vordr. INTRA-1 BIS und INTRA-2 BIS)
Hier treten folgende Vereinfachungen in Kraft:
- Bei Lieferungen und Erwerben mit einem Wert unter 1.000 Euro kann auf eine analytische Angabe der Warenkennnummern verzichtet werden, und die Positionen können unter der einheitlichen Kennzahl 99500000 zusammengefasst werden.
- Die Kennzahlen für die Geschäftsvorfälle sind völlig überarbeitet worden. Achtung: Wurde im Vorjahr bei den Einkäufen die Schwelle von 20 Mio. Euro überschritten, so ist zur Identifikation der Geschäftsvorfälle nicht nur die nachstehende Spalte A auszufüllen, sondern es muss eine genauere Beschreibung über die Spalte B erfolgen. Für alle anderen Steuerpflichtigen genügt die Angabe laut Spalte A. Die Klassifikation der beiden Codes findet man in der nachstehenden Tabelle:
Eine weitere Neuerung betrifft die Angabe des Herkunftslandes (Spalte 15). Man hat dazu den ISO-Code des jeweiligen Landes anzugeben. Erfolgte die Herstellung in mehreren Ländern, hat man das Land anzugeben, in welchem die letzte wesentliche Verarbeitung vorgenommen wurde. Für die Gegenstände aus Drittstaaten hat man die Regeln des EU-Zollkodex über die Präferenz-Regelung anzuwenden.
Neuer Vordruck INTRA—SEXIES
Wie mitgeteilt, sind im Rahmen der sog. „quick fixes“ Neuerungen für innergemeinschaftliche Warenbewegungen aufgrund eines Konsignationslagervertrages eingeführt worden. Man spricht hier von einem Call-off stock. Und für diese Warenbewegungen ist in Zukunft der Vord. INTRA-SEXIES zu verwenden.
Wie eingangs aufgezeigt, werden die Neuerungen erstmals für die Intra Meldungen, betreffend den Monat Jänner 2022, zum Tragen kommen. Es ist aber zu empfehlen, rechtzeitig die Software zu aktualisieren.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vieider