Die Versicherungsbeiträge der Handwerker und Kaufleute an das Sozialfürsorgeinstitut NISF/INPS sind zu den nachfolgenden Terminen fällig; alle Zahlungen sind mit Vordruck F24 durchzuführen. Die Zahlungen der Versicherungsbeiträge können mit Guthaben aus Steuern oder Beiträgen kompen-siert werden.
16.02.2018 Zahlung des fixen Beitrages für das 4. Quartal 2017 Zahlung des fixen Beitrages für das 1. Quartal 2018
16.05.2018 Ausgleichszahlung für das Jahr 2017 aufgrund des in der Steuererklärung gemeldeten Einkommens aus Unternehmen und Beteiligungen
30.06.2018 Vorauszahlung des variablen Beitrages für 2018, berechnet aufgrund des Einkommens im Jahr 2017; erste Rate von 50%
20.08.2018 Zahlung des fixen Beitrages für das 2. Quartal 2018 Zahlung des fixen Beitrages für das 3. Quartal 2018
16.11.2018 Zweite Vorauszahlung des variablen Beitrages für 2018, Berechnung aufgrund des Einkommens im Jahr 2017, zweite Rate von 50%
16.02.2019 Zahlung des fixen Beitrages für das 4. Quartal 2018
Handwerk |
Kaufleute |
|
Minimales Einkommen auf welches die Beiträge eingezahlt werden |
Euro 15.548,00 |
Euro 15.548,00 |
Höchsteikommen ab dem keine Beiträge mehr zu zahlen sind |
Euro 76.872,00 |
Euro 76.872,00 |
Höchsteinkommen für Versicherte, die erst nach 31/12/1995 eingetragen sind |
Euro 100.324 |
Euro 100.324 |
Mindestbeitrag auf Mindesteinkommen |
Euro 3.661,55 |
Euro 3.675,55 |
Mindestbeitrag auf Mindesteinkommen unter 21 Jahre |
Euro 3.195,11 |
Euro 3.209,11 |
Einkommen von 15.548,00 € bis 46.123 € |
23,55% |
23,64% |
Einkommen von 15.548,00 € bis 46.123 € unter 21 Jahre |
20,55% |
20,64% |
Einkommen über 46.123 € bis 76.872 € bzw. 100.324 € |
24,55% |
24,64% |
Einkommen über 46.123 € bis 76.872 € bzw. 100.324 € unter 21 Jahre |
21,55% |
21,64% |
* Die angeführten Daten beziehen sich z.T. auf das Jahr 2017.
Kleinunternehmen und Freiberufler, welche für die Pauschalbesteuerung optiert haben, können die Mindesbeitragszahlungen um 35% verringern.