Pensionsbeiträge INPS/NISF der Handwerker und Kaufleute

Die Versicherungsbeiträge der Handwerker und Kaufleute an das Sozialfürsorgeinstitut NISF/INPS sind zu den nachfolgenden Terminen fällig; alle Zahlungen sind mit Vordruck F24 durchzuführen. Die Zahlungen der Versicherungsbeiträge können mit Guthaben aus Steuern oder Beiträgen kompen-siert werden.

16.02.2018 Zahlung des fixen Beitrages für das 4. Quartal 2017 Zahlung des fixen Beitrages für das 1. Quartal 2018

16.05.2018 Ausgleichszahlung für das Jahr 2017 aufgrund des in der Steuererklärung gemeldeten Einkommens aus Unternehmen und Beteiligungen

30.06.2018 Vorauszahlung des variablen Beitrages für 2018, berechnet aufgrund des Einkommens im Jahr 2017; erste Rate von 50%

20.08.2018 Zahlung des fixen Beitrages für das 2. Quartal 2018 Zahlung des fixen Beitrages für das 3. Quartal 2018

16.11.2018 Zweite Vorauszahlung des variablen Beitrages für 2018, Berechnung aufgrund des Einkommens im Jahr 2017, zweite Rate von 50%

16.02.2019 Zahlung des fixen Beitrages für das 4. Quartal 2018

Handwerk
2018*

Kaufleute
2018*

Minimales Einkommen auf welches die Beiträge eingezahlt werden

Euro 15.548,00

Euro 15.548,00

Höchsteikommen ab dem keine Beiträge mehr zu zahlen sind

Euro 76.872,00

Euro 76.872,00

Höchsteinkommen für Versicherte, die erst nach 31/12/1995 eingetragen sind

Euro 100.324

Euro 100.324

Mindestbeitrag auf Mindesteinkommen

Euro 3.661,55

Euro 3.675,55

Mindestbeitrag auf Mindesteinkommen unter 21 Jahre

Euro 3.195,11

Euro 3.209,11

Einkommen von 15.548,00 € bis 46.123 €

23,55%

23,64%

Einkommen von 15.548,00 € bis 46.123 € unter 21 Jahre

20,55%

20,64%

Einkommen über 46.123 € bis 76.872 € bzw. 100.324 €

24,55%

24,64%

Einkommen über 46.123 € bis 76.872 € bzw. 100.324 € unter 21 Jahre

21,55%

21,64%

* Die angeführten Daten beziehen sich z.T. auf das Jahr 2017.

Kleinunternehmen und Freiberufler, welche für die Pauschalbesteuerung optiert haben, können die Mindesbeitragszahlungen um 35% verringern.