Periodische Berichterstattung durch beauftragte Geschäftsführer – Vorlage Protokoll

Wir haben Sie bereits im Vorjahr mit unserem Rundschreiben Nr. 30/2023 darüber informiert:

Sowohl in Aktiengesellschaften als auch in GmbHs sind im Sinne von Art. 2381 (Aktiengesellschaften) bzw. Art. 2475 (GmbHs) beauftragte Geschäftsführer (sog. „amministratori delegati“) oder auch beauftragte Organe (z. B. Vollzugsausschuss im Rahmen des Verwaltungsrates) grundsätzlich dazu verpflichtet, zumindest alle 6 Monate dem Verwaltungsrat und dem Überwachungsrat bzw. dem Einzelüberwacher

  • über den allgemeinen Geschäftsverlauf zu berichten, und zwar
  • auch mit einer Vorausschau auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sowie
  • mit Informationen über die wichtigsten Geschäftsvorfälle in der Gesellschaft selbst und in etwaigen beherrschten Unternehmen.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist es am einfachsten – wenngleich nicht unbedingt notwendig –, über den Bericht ein Protokoll des Verwaltungsrates zu erstellen, und in dieser Niederschrift die Berichte des beauftragten Geschäftsführers zu den vorgenannten 3 Punkten (Geschäftsverlauf, weitere Entwicklung, wichtigste Geschäftsvorfälle) festzuhalten.

Zu diesem Zweck legen wir diesem Rundschreiben eine entsprechende Protokollvorlage in deutscher und italienischer Sprache bei, die natürlich von Fall zu Fall auszubauen und zu verändern ist.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vieider

Anlage A