REDDITI 2019 – Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2018 der natürlichen Personen – Informationen und notwendige Unterlagen

REDDITI 2019 der natürlichen Personen (ohne MwSt.-Position)

Sollten Sie unsere Kanzlei beauftragen wollen, die Steuererklärung für das Jahr 2018 zu erstellen, so bitten wir Sie, uns die entsprechenden Unterlagen innerhalb Freitag, den 24. Mai 2019 zukommen zu lassen.

In der Anlage erhalten Sie eine Aufstellung der dazu notwendigen Unterlagen (siehe Anlagen A, B und C).

Zahlungen

Die Saldozahlung IRPEF für das Jahr 2018, sowie die erste Rate der Vorauszahlung der IRPEF und der regionalen Zusatzsteuer IRPEF für das Jahr 2019 sind vor dem Abgabetermin der Steuererklärung und zwar innerhalb Montag den 1. Juli 2019 bzw. mit 0,4% Aufschlag innerhalb 31. Juli 2019 fällig; Die erste Rate der IMU ist hingegen bereits innerhalb Montag den 17. Juni 2019 fällig. Es besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung (maximal 6 Monatsraten bis zum Monat November 2019), wobei die letzte Rate am 30. November 2019 fällig ist, und ein Zinssatz von 4% auf Jahresbasis (entspricht 0,33% pro Monat) zu berechnen ist.

Die zweite Rate der Vorauszahlung der IRPEF und der regionalen Zusatzsteuer IRPEF für das Jahr 2019 ist am 30. November 2019 fällig.

Die IRPEF-Schuld oder das IRPEF-Guthaben in nicht relevanter Höhe, d.h. bis zu Euro 12,00 (entspricht dem Mindestbetrag für geschuldete IRPEF-Einzahlungen), ist nicht geschuldet bzw. kann nicht rückvergütet oder verrechnet werden.

Wir erinnern Sie daran, dass seit dem 3. Dezember 2016 die Privatpersonen ohne MwSt-Position wieder die Zahlungsvordrucke F24 bei der Bank zur Zahlung vorlegen dürfen, auch wenn der Betrag von 1.000 Euro überschritten wird. Außerdem ist zu vermerken, dass alle Steuerpflichtigen, die Vordrucke F24 mit einem 0-Saldo über Entratel oder Fisconline einreichen müssen und nicht über das Home-Banking oder über Internet-Banking verschicken dürfen.

Zuweisung 8‰, 5‰ und 2‰

Für das Jahr 2018 besteht wie in den Vorjahren die Möglichkeit, einen Anteil im Ausmaß von 5‰ der geschuldeten Steuer an die Wohngemeinde, für soziale Zwecke oder gemeinnützige Organisationen, usw., einen Anteil im Ausmaß von 8‰ an Konfessionsgemeinschaften, sowie einen Anteil im Ausmaß von 2‰ an politische Parteien oder kulturelle Vereinigungen, zuzuweisen.

Beachten Sie bitte, dass diese Wahl keine zusätzlichen Kosten für Sie bedeutet. Bitte teilen Sie uns evtl.die Bezeichnung und die Steuernummer der Organisation mit, an welche Sie die 5‰, 8‰, bzw. 2‰ zuweisen möchten.

Abgabe- und Versendungstermin

Die Steuererklärung „REDDITI 2019“ für Einkommen aus dem Jahr 2018 muss innerhalb 30.

September 2019 elektronisch versandt werden. Die elektronische Versendung kann vom Steuerzahler selbst, bei der Agentur der Einnahmen oder von einem zugelassenen Vermittler (z.B. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) durchgeführt werden.

Es verbleiben einige wenige Ausnahmen, bei welchen die Steuererklärung noch in Papierformat beim Postamt abgegeben werden kann, dies jedoch innerhalb des kürzeren Termins vom 1. Juli 2019.

Bestätigungsvermerk

Wenn ein Steuerguthaben besteht und dies horizontal verrechnet werden soll und dies über den jährlichen Betrag von Euro 5.000,00, muss die Steuererklärung mit einem Bestätigungsvermerk versehen werden.

Für weitere Informationen und Klarstellungen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Lanznaster
Dr. Mattia Pozzati