REDDITI 2021 der natürlichen Personen (ohne MwSt.-Position)
Sollten Sie unsere Kanzlei beauftragen wollen, die Steuererklärung für das Jahr 2020 zu erstellen, so bitten wir Sie, uns die entsprechenden Unterlagen innerhalb Freitag, den 28. Mai 2021 zukommen zu lassen.
In der Anlage erhalten Sie eine Aufstellung der dazu notwendigen Unterlagen (siehe Anlagen A, B und C).
Zahlungen
Die Saldozahlung IRPEF für das Jahr 2020, sowie die erste Rate der Vorauszahlung der IRPEF und der regionalen Zusatzsteuer IRPEF für das Jahr 2021 sind vor dem Abgabetermin der Steuererklärung und zwar innerhalb Mittwoch den 30. Juni 2021 bzw. mit 0,4% Aufschlag innerhalb 30. Juli 2021 fällig; Die erste Rate der IMU ist hingegen bereits innerhalb Mittwoch den 16. Juni 2021 fällig. Es besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung (maximal 6 Monatsraten bis zum Monat November 2021), wobei die letzte Rate am 30. November 2021 fällig ist, und ein Zinssatz von 4% auf Jahresbasis (entspricht 0,33% pro Monat) zu berechnen ist.
Die zweite Rate der Vorauszahlung der IRPEF und der regionalen Zusatzsteuer IRPEF für das Jahr 2021 ist am 30. November 2021 fällig.
Die IRPEF-Schuld oder das IRPEF-Guthaben in nicht relevanter Höhe, d.h. bis zu Euro 12,00 (entspricht dem Mindestbetrag für geschuldete IRPEF-Einzahlungen), ist nicht geschuldet bzw. kann nicht rückvergütet oder verrechnet werden.
Wir erinnern Sie daran, dass seit dem 3. Dezember 2016 die Privatpersonen ohne MwSt-Position wieder die Zahlungsvordrucke F24 bei der Bank zur Zahlung vorlegen dürfen, auch wenn der Betrag von 1.000 Euro überschritten wird. Außerdem ist zu vermerken, dass alle Steuerpflichtigen, die Vordrucke F24 mit einem 0-Saldo über Entratel oder Fisconline einreichen müssen und nicht über das Home-Banking oder über Internet-Banking verschicken dürfen.
Zuweisung 8‰, 5‰ und 2‰
Für das Jahr 2020 besteht wie in den Vorjahren die Möglichkeit, einen Anteil im Ausmaß von 5‰ der geschuldeten Steuer an die Wohngemeinde, für soziale Zwecke oder gemeinnützige Organisationen, usw., einen Anteil im Ausmaß von 8‰ an Konfessionsgemeinschaften, sowie einen Anteil im Ausmaß von 2‰ an politische Parteien oder kulturelle Vereinigungen, zuzuweisen.
Beachten Sie bitte, dass diese Wahl keine zusätzlichen Kosten für Sie bedeutet. Bitte teilen Sie uns evtl. die Bezeichnung und die Steuernummer der Organisation mit, an welche Sie die 5‰, 8‰, bzw. 2‰ zuweisen möchten.
Abgabe- und Versendungstermin
Die Steuererklärung „REDDITI 2021“ für Einkommen aus dem Jahr 2020 muss
innerhalb 30. September 2021
elektronisch versandt werden. Die elektronische Versendung kann vom
Steuerzahler selbst, bei der Agentur der Einnahmen oder von einem zugelassenen
Vermittler (z.B. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) durchgeführt werden.
Es verbleiben einige wenige Ausnahmen, bei welchen die Steuererklärung noch in Papierformat beim Postamt abgegeben werden kann, dies jedoch innerhalb des kürzeren Termins vom 30. Juni 2021.
Bestätigungsvermerk
Wenn ein Steuerguthaben besteht und dies horizontal verrechnet werden soll und dies über den jährlichen Betrag von Euro 5.000,00, muss die Steuererklärung mit einem Bestätigungsvermerk versehen werden.
Für weitere Informationen und Klarstellungen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage:
- Anlage A: Aufstellung der erforderlichen Unterlagen zur Abfassung der Steuererklärung
- Anlage B: sonstige Einkünfte
- Anlage C: absetzbare Aufwendungen