Sabatini-bis – Anträge ab 31. März 2014 – Aktueller Vordruck und Anleitungen
Mit unserem Rundschreiben Nr. 13/2014 vom 26. Februar 2014 haben wir Sie über die Grundzüge der Neuauflage der Finanzierungsbeihilfen unter dem Titel „Sabatini-bis“ informiert. Die entsprechenden Anträge können bekanntlich ab Montag, den 31. März 2014, auf elektronischem Wege eingereicht werden. Die Vordrucke haben wir bereits mit unserem genannten Rundschreiben übermittelt; in der Zwischenzeit sind die endgültigen Formulare verfügbar, die online ausgefüllt werden können und mittels der sog. PEC zu verschicken sind. Der Vordruck liegt diesem Rundschreiben bei.
In den letzten Tagen hat das Wirtschaftsministerium auch weitere amtliche Anleitungen veröffentlicht, und zwar mittels Rundschreiben Nr. 10677 vom 26. März 2014 (welches die Anleitungen im Rundschreiben vom 10. Februar 2014, welche wir Ihnen bereits übermittelt haben, ergänzt) und mittels eines weiteren Rundschreibens vom 27. März 2014, welches Zweifelsfälle zu den neuen Beihilfen in einem Frage-Antwort-Spiel löst. Insbesondere wird darin klargestellt, dass die Anträge der Stempelsteuer in Höhe von 16,00 Euro unterliegen.
Wir hängen diesem Schreiben beide genannten Rundschreiben bei, und den amtlichen Vordruck für den Antrag auf die Zinsenbeihilfe erhalten Sie als Anlage zu diesem Rundschreiben. Die amtlichen Anleitungen bestätigen abermals, dass die Vorlage des Antrages vor Durchführung der entsprechenden Investition erforderlich ist; umgekehrt ist es aber (abgesehen von Sonderfällen in der Landwirtschaft) zulässig, dass die Bank die Finanzierung bereits zu einem früheren Datum genehmigt. Im Klartext: Es kann auch um Zinsenbeihilfen für zum 31. März 2014 bereits genehmigte Finanzierungen angesucht werden, wichtig ist nur, dass die Investition bei Antragsstellung noch nicht durchgeführt ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Vieider
Herunterladen R-17 29.03.2014 Legge Sabatini II
Herunterladen Vordruck Antrag Sabatini-bis